§ 8 SchulDigiG Evaluierung

Schulunterrichts-Digitalisierungs-Gesetz

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 08.01.2021 bis 31.12.9999

Der Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung hat gemeinsam mit dem Bundesminister für Finanzen den Einsatz digitaler Endgeräte und des IT-gestützten Unterrichts aufgrund dieses Bundesgesetzes bis spätestens Ende 2024 zu evaluieren.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 08.01.2021 bis 31.12.9999

Der Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung hat gemeinsam mit dem Bundesminister für Finanzen den Einsatz digitaler Endgeräte und des IT-gestützten Unterrichts aufgrund dieses Bundesgesetzes bis spätestens Ende 2024 zu evaluieren.

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