§ 59a ESAEG

Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 31.12.2016 bis 31.12.9999

Nach Kundmachung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 118/2016 gilt folgende Übergangsbestimmung: Nach Kundmachung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 118 aus 2016, gilt folgende Übergangsbestimmung:

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 31.12.2016 bis 31.12.9999

Nach Kundmachung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 118/2016 gilt folgende Übergangsbestimmung: Nach Kundmachung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 118 aus 2016, gilt folgende Übergangsbestimmung:

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