§ 8 PassG-DV Geburtsort

Passgesetz-Durchführungsverordnung

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 16.06.2006 bis 31.12.9999

Die Schreibweise des Geburtsortes richtet sich nach der Eintragung in der Geburtsurkunde; die Angabe des Landes, in dem sich der Geburtsort befindet, unterbleibt.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 16.06.2006 bis 31.12.9999

Die Schreibweise des Geburtsortes richtet sich nach der Eintragung in der Geburtsurkunde; die Angabe des Landes, in dem sich der Geburtsort befindet, unterbleibt.

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