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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
Der in § 25 Abs. 21 erster Satz des Passgesetzes 1992 festgelegte Zeitpunkt wird auf 1. Dezember 2023 verschoben. Der in Paragraph 25, Absatz 21, erster Satz des Passgesetzes 1992 festgelegte Zeitpunkt wird auf 1. Dezember 2023 verschoben.
Der in § 25 Abs. 21 erster Satz des Passgesetzes 1992 festgelegte Zeitpunkt wird auf 1. Dezember 2023 verschoben. Der in Paragraph 25, Absatz 21, erster Satz des Passgesetzes 1992 festgelegte Zeitpunkt wird auf 1. Dezember 2023 verschoben.