§ 14a PassG-DV Reisepässe mit sechsstelliger Zugangsnummer

Passgesetz-Durchführungsverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 16.06.2023 bis 31.12.9999

Der in § 25 Abs. 21 erster Satz des Passgesetzes 1992 festgelegte Zeitpunkt wird auf 1. Dezember 2023 verschoben. Der in Paragraph 25, Absatz 21, erster Satz des Passgesetzes 1992 festgelegte Zeitpunkt wird auf 1. Dezember 2023 verschoben.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 16.06.2023 bis 31.12.9999

Der in § 25 Abs. 21 erster Satz des Passgesetzes 1992 festgelegte Zeitpunkt wird auf 1. Dezember 2023 verschoben. Der in Paragraph 25, Absatz 21, erster Satz des Passgesetzes 1992 festgelegte Zeitpunkt wird auf 1. Dezember 2023 verschoben.

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