§ 20 VRV 2015 Liquide Mittel

Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung 2015

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 20.10.2015 bis 31.12.9999

Liquide Mittel umfassen Kassen- und Bankguthaben sowie kurzfristige Termineinlagen; diese sind zum Nominalwert zu bewerten. Als Zahlungsmittelreserven vorgesehene liquide Mittel sind gesondert auszuweisen.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 20.10.2015 bis 31.12.9999

Liquide Mittel umfassen Kassen- und Bankguthaben sowie kurzfristige Termineinlagen; diese sind zum Nominalwert zu bewerten. Als Zahlungsmittelreserven vorgesehene liquide Mittel sind gesondert auszuweisen.

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