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(Anm. 1: Z 15 der Novelle BGBl. II Nr. 17/2018 lautet: „In der Überschrift des § 24 sowie in dessen Abs. 2 zweiter Satz, Abs. 4 und Abs. 5 wird der Ausdruck „Anlagewerte“ durch den Ausdruck „Vermögenswerte“ ... ersetzt.“ Richtig wäre: „In der Überschrift des § 24 sowie in dessen Abs. 2 dritter Satz, Abs. 4 und Abs. 5 wird der Ausdruck „Anlagenwerte“ durch den Ausdruck „Vermögenswerte“ ... ersetzt.“.)Anmerkung eins, : Ziffer 15, der Novelle Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 17 aus 2018, lautet: „In der Überschrift des Paragraph 24, sowie in dessen Absatz 2, zweiter Satz, Absatz 4 und Absatz 5, wird der Ausdruck „Anlagewerte“ durch den Ausdruck „Vermögenswerte“ ... ersetzt.“ Richtig wäre: „In der Überschrift des Paragraph 24, sowie in dessen Absatz 2, dritter Satz, Absatz 4 und Absatz 5, wird der Ausdruck „Anlagenwerte“ durch den Ausdruck „Vermögenswerte“ ... ersetzt.“.)
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(Anm. 1: Z 15 der Novelle BGBl. II Nr. 17/2018 lautet: „In der Überschrift des § 24 sowie in dessen Abs. 2 zweiter Satz, Abs. 4 und Abs. 5 wird der Ausdruck „Anlagewerte“ durch den Ausdruck „Vermögenswerte“ ... ersetzt.“ Richtig wäre: „In der Überschrift des § 24 sowie in dessen Abs. 2 dritter Satz, Abs. 4 und Abs. 5 wird der Ausdruck „Anlagenwerte“ durch den Ausdruck „Vermögenswerte“ ... ersetzt.“.)Anmerkung eins, : Ziffer 15, der Novelle Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 17 aus 2018, lautet: „In der Überschrift des Paragraph 24, sowie in dessen Absatz 2, zweiter Satz, Absatz 4 und Absatz 5, wird der Ausdruck „Anlagewerte“ durch den Ausdruck „Vermögenswerte“ ... ersetzt.“ Richtig wäre: „In der Überschrift des Paragraph 24, sowie in dessen Absatz 2, dritter Satz, Absatz 4 und Absatz 5, wird der Ausdruck „Anlagenwerte“ durch den Ausdruck „Vermögenswerte“ ... ersetzt.“.)