§ 35 VRV 2015 Nettovermögen

Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung 2015

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 14.04.2023 bis 31.12.9999

Die Veränderungen im Nettovermögen (Anlage 1d) ergeben sich ausgehend vom Nettovermögen zum Rechnungsabschlussstichtag des vorangegangenen Finanzjahres aus:

  1. 1.Ziffer einsden Änderungen in den Ansatz- und Bewertungsmethoden,
  2. 2.Ziffer 2der Nacherfassung von Vermögenswerten,
  3. 3.Ziffer 3den Änderungen der erstmaligen Eröffnungsbilanz (§ 38 Abs. 8),den Änderungen der erstmaligen Eröffnungsbilanz (Paragraph 38, Absatz 8,),
  4. 4.Ziffer 4den Veränderungen des beizulegenden Zeitwerts aus der Folgebewertung von zur Veräußerung verfügbaren Finanzinstrumenten,
  5. 5.Ziffer 5den Veränderungen aus der Folgebewertung von Beteiligungen,
  6. 6.Ziffer 6den Differenzen aus der Fremdwährungsumrechnung in fremder Währung gehaltener Vermögenswerte und Fremdmittel mit dem Referenzkurs der EZB zum Rechnungsabschlussstichtag des Finanzjahres,
  7. 7.Ziffer 7dem Nettoergebnis des Finanzjahres vor Zuweisung und Entnahme von Haushaltsrücklagen und
  8. 7.Ziffer 7der Veränderung aus Kapitalverminderungen und -erhöhungen,
  9. 8.Ziffer 8dem Nettoergebnis des Finanzjahres und
  10. 89.Ziffer 89der Zuweisung und Entnahme vonden Haushaltsrücklagen.

Stand vor dem 13.04.2023

In Kraft vom 24.01.2018 bis 13.04.2023

Die Veränderungen im Nettovermögen (Anlage 1d) ergeben sich ausgehend vom Nettovermögen zum Rechnungsabschlussstichtag des vorangegangenen Finanzjahres aus:

  1. 1.Ziffer einsden Änderungen in den Ansatz- und Bewertungsmethoden,
  2. 2.Ziffer 2der Nacherfassung von Vermögenswerten,
  3. 3.Ziffer 3den Änderungen der erstmaligen Eröffnungsbilanz (§ 38 Abs. 8),den Änderungen der erstmaligen Eröffnungsbilanz (Paragraph 38, Absatz 8,),
  4. 4.Ziffer 4den Veränderungen des beizulegenden Zeitwerts aus der Folgebewertung von zur Veräußerung verfügbaren Finanzinstrumenten,
  5. 5.Ziffer 5den Veränderungen aus der Folgebewertung von Beteiligungen,
  6. 6.Ziffer 6den Differenzen aus der Fremdwährungsumrechnung in fremder Währung gehaltener Vermögenswerte und Fremdmittel mit dem Referenzkurs der EZB zum Rechnungsabschlussstichtag des Finanzjahres,
  7. 7.Ziffer 7dem Nettoergebnis des Finanzjahres vor Zuweisung und Entnahme von Haushaltsrücklagen und
  8. 7.Ziffer 7der Veränderung aus Kapitalverminderungen und -erhöhungen,
  9. 8.Ziffer 8dem Nettoergebnis des Finanzjahres und
  10. 89.Ziffer 89der Zuweisung und Entnahme vonden Haushaltsrücklagen.

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten