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Anm. 1: Art. 5 Z 4 der Novelle BGBl. I Nr. 53/2024 lautet: „In § 21 Abs. 5 Z 4 wird der Ausdruck „§§ 8a“ durch den Ausdruck „§§ 13“ und der Ausdruck „§ 8b TSG“ durch den Ausdruck „§ 14 TGG 2024“ ersetzt.“ Offensichtlich gemeint ist der Ausdruck „8b TSG“.)Anmerkung eins, : Artikel 5, Ziffer 4, der Novelle Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 53 aus 2024, lautet: „In Paragraph 21, Absatz 5, Ziffer 4, wird der Ausdruck „§§ 8a“ durch den Ausdruck „§§ 13“ und der Ausdruck „§ 8b TSG“ durch den Ausdruck „§ 14 TGG 2024“ ersetzt.“ Offensichtlich gemeint ist der Ausdruck „8b TSG“.)
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Anm. 1: Art. 5 Z 4 der Novelle BGBl. I Nr. 53/2024 lautet: „In § 21 Abs. 5 Z 4 wird der Ausdruck „§§ 8a“ durch den Ausdruck „§§ 13“ und der Ausdruck „§ 8b TSG“ durch den Ausdruck „§ 14 TGG 2024“ ersetzt.“ Offensichtlich gemeint ist der Ausdruck „8b TSG“.)Anmerkung eins, : Artikel 5, Ziffer 4, der Novelle Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 53 aus 2024, lautet: „In Paragraph 21, Absatz 5, Ziffer 4, wird der Ausdruck „§§ 8a“ durch den Ausdruck „§§ 13“ und der Ausdruck „§ 8b TSG“ durch den Ausdruck „§ 14 TGG 2024“ ersetzt.“ Offensichtlich gemeint ist der Ausdruck „8b TSG“.)