§ 17 AVV 2024 Zugang der Öffentlichkeit zu Informationen

Abfallverbrennungsverordnung 2024

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2025 bis 31.12.9999

Die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie hat jährlich einen Bericht für die Öffentlichkeit, der das Funktionieren und die Überwachung der Verbrennungs- oder Mitverbrennungsanlagen zum Inhalt hat, zu veröffentlichen. Dabei ist über die Durchführung der Prozesse und der Emissionen in die Luft und in das Wasser im Vergleich zu den Grenzwerten zu berichten. Weiters hat der Bericht eine Liste derjenigen Verbrennungs- oder Mitverbrennungsanlagen, die keine Emissionserklärung abgeben müssen, zu enthalten.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2025 bis 31.12.9999

Die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie hat jährlich einen Bericht für die Öffentlichkeit, der das Funktionieren und die Überwachung der Verbrennungs- oder Mitverbrennungsanlagen zum Inhalt hat, zu veröffentlichen. Dabei ist über die Durchführung der Prozesse und der Emissionen in die Luft und in das Wasser im Vergleich zu den Grenzwerten zu berichten. Weiters hat der Bericht eine Liste derjenigen Verbrennungs- oder Mitverbrennungsanlagen, die keine Emissionserklärung abgeben müssen, zu enthalten.

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