§ 21 AVV 2024 Schlussbestimmungen

Abfallverbrennungsverordnung 2024

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2025 bis 31.12.9999
Beginn der verpflichtenden Verwendung elektronischer Spezifikationen und Anwendungen

Für elektronische Übermittlungen sind die durch die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie am EDM-Portal (edm.gv.at) veröffentlichten Spezifikationen und die für die elektronischen Übermittlungen über das Register eingerichteten Anwendungen zu verwenden. Die Verwendung der jeweiligen Anwendung ist nach Ablauf eines Monats nach ihrer Übernahme in den Regelbetrieb verpflichtend.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2025 bis 31.12.9999
Beginn der verpflichtenden Verwendung elektronischer Spezifikationen und Anwendungen

Für elektronische Übermittlungen sind die durch die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie am EDM-Portal (edm.gv.at) veröffentlichten Spezifikationen und die für die elektronischen Übermittlungen über das Register eingerichteten Anwendungen zu verwenden. Die Verwendung der jeweiligen Anwendung ist nach Ablauf eines Monats nach ihrer Übernahme in den Regelbetrieb verpflichtend.

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