Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist die Bundesministerin für Justiz betraut, hinsichtlich des § 15 Abs. 1 im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist die Bundesministerin für Justiz betraut, hinsichtlich des Paragraph 15, Absatz eins, im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen.
Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist die Bundesministerin für Justiz betraut, hinsichtlich des § 15 Abs. 1 im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist die Bundesministerin für Justiz betraut, hinsichtlich des Paragraph 15, Absatz eins, im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen.