Anl. 1 B-SVP-VO

Bundes-Sicherheitsvertrauenspersonen-Verordnung

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 19.01.2000 bis 31.12.9999

Bedienstetenzahl

Anzahl der Sicherheitsvertrauenspersonen

von

bis

11

100

1

101

200

2

201

300

3

301

400

4

401

500

5

501

600

6

601

900

7

901

1 400

8

Mindestanzahl der Sicherheitsvertrauenspersonen bei Gefahrenklasse IIMindestanzahl der Sicherheitsvertrauenspersonen bei Gefahrenklasse römisch zwei

Bedienstetenzahl

Anzahl der Sicherheitsvertrauenspersonen

von

bis

11

150

1

151

300

2

301

450

3

451

600

4

601

900

5

901

1 400

6

Mindestanzahl der Sicherheitsvertrauenspersonen bei Gefahrenklasse IIIMindestanzahl der Sicherheitsvertrauenspersonen bei Gefahrenklasse römisch drei

Bedienstetenzahl

Anzahl der Sicherheitsvertrauenspersonen

von

bis

11

200

1

201

400

2

401

600

3

601

900

4

901

1 400

5

In allen Gefahrenklassen ist für je weitere 800 Bedienstete jeweils eine zusätzliche Sicherheitsvertrauensperson zu bestellen. Bruchteile von 800 werden für voll gerechnet.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 19.01.2000 bis 31.12.9999

Bedienstetenzahl

Anzahl der Sicherheitsvertrauenspersonen

von

bis

11

100

1

101

200

2

201

300

3

301

400

4

401

500

5

501

600

6

601

900

7

901

1 400

8

Mindestanzahl der Sicherheitsvertrauenspersonen bei Gefahrenklasse IIMindestanzahl der Sicherheitsvertrauenspersonen bei Gefahrenklasse römisch zwei

Bedienstetenzahl

Anzahl der Sicherheitsvertrauenspersonen

von

bis

11

150

1

151

300

2

301

450

3

451

600

4

601

900

5

901

1 400

6

Mindestanzahl der Sicherheitsvertrauenspersonen bei Gefahrenklasse IIIMindestanzahl der Sicherheitsvertrauenspersonen bei Gefahrenklasse römisch drei

Bedienstetenzahl

Anzahl der Sicherheitsvertrauenspersonen

von

bis

11

200

1

201

400

2

401

600

3

601

900

4

901

1 400

5

In allen Gefahrenklassen ist für je weitere 800 Bedienstete jeweils eine zusätzliche Sicherheitsvertrauensperson zu bestellen. Bruchteile von 800 werden für voll gerechnet.

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten