Anl. 1 DVO 2008

Deponieverordnung 2008

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.11.2016 bis 31.12.9999

Für die Untersuchung und Beurteilung, ob die Grenzwerte – gegebenenfalls nach Maßgabe des § 8 – eingehalten werden, ist der Anhang 4 – und gegebenenfalls der Anhang 5 – anzuwenden.Für die Untersuchung und Beurteilung, ob die Grenzwerte – gegebenenfalls nach Maßgabe des Paragraph 8, – eingehalten werden, ist der Anhang 4 – und gegebenenfalls der Anhang 5 – anzuwenden.

Abfälle dürfen in allen Deponie(unter)klassen ohne Untersuchung von BTEX, POX und PCB (jeweils als Gesamtgehalt) sowie anionenaktiven Tensiden im Eluat angenommen und abgelagert werden, wenn kein Verdacht auf eine Verunreinigung besteht.

Tabelle 1:

Parameter

Grenzwert

(mg/kg TM)

Anorganische Stoffe

Irömisch eins

II1)

Arsen (als As)

50

200

Blei (als Pb)

150

500

Cadmium (als Cd)

2

4

Chrom gesamt (als Cr)

300

500

Cobalt (als Co)

50

Kupfer (als Cu)

100

500

Nickel (als Ni)

100

500

Quecksilber (als Hg)

1

2

Zink (als Zn)

500

1 000

Organische Summenparameter

TOC (als C)

30 000

2)

Kohlenwasserstoff-Index

50/100/200

3)

PAK (16 Verbindungen)

4

davon Benzo(a)pyren

0,4

BTEX

6

  1. 1)Ziffer eins

Stand vor dem 31.10.2016

In Kraft vom 01.06.2014 bis 31.10.2016

Für die Untersuchung und Beurteilung, ob die Grenzwerte – gegebenenfalls nach Maßgabe des § 8 – eingehalten werden, ist der Anhang 4 – und gegebenenfalls der Anhang 5 – anzuwenden.Für die Untersuchung und Beurteilung, ob die Grenzwerte – gegebenenfalls nach Maßgabe des Paragraph 8, – eingehalten werden, ist der Anhang 4 – und gegebenenfalls der Anhang 5 – anzuwenden.

Abfälle dürfen in allen Deponie(unter)klassen ohne Untersuchung von BTEX, POX und PCB (jeweils als Gesamtgehalt) sowie anionenaktiven Tensiden im Eluat angenommen und abgelagert werden, wenn kein Verdacht auf eine Verunreinigung besteht.

Tabelle 1:

Parameter

Grenzwert

(mg/kg TM)

Anorganische Stoffe

Irömisch eins

II1)

Arsen (als As)

50

200

Blei (als Pb)

150

500

Cadmium (als Cd)

2

4

Chrom gesamt (als Cr)

300

500

Cobalt (als Co)

50

Kupfer (als Cu)

100

500

Nickel (als Ni)

100

500

Quecksilber (als Hg)

1

2

Zink (als Zn)

500

1 000

Organische Summenparameter

TOC (als C)

30 000

2)

Kohlenwasserstoff-Index

50/100/200

3)

PAK (16 Verbindungen)

4

davon Benzo(a)pyren

0,4

BTEX

6

  1. 1)Ziffer eins

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten