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1. | Allgemeines |
2. | Probenahmeplanung |
3. | Probenahme |
4. | Parameterumfang |
5. | Aufschluss-, Auslaug-, und Bestimmungsmethoden |
5.1. | Aufschluss- und Auslaugmethoden |
5.2. | Bestimmungsmethoden |
6. | Beurteilungswerte und Variabilitäten |
7. | Grenzwertnaher Bereich, Toleranzbereich und -werte |
8. | Änderung oder Ergänzung des konkreten Kompartiments |
9. | Rückstellproben |
10. | Beurteilungsnachweise |
Dieser Anhang regelt die Anforderungen an die grundlegende Charakterisierung und Übereinstimmungsbeurteilung von Abfällen zur Beurteilung der Zulässigkeit der Ablagerung auf Deponien, Anforderungen für die Identitätskontrolle und die Kontrollen durch das Deponieaufsichtsorgan. Die Vorgaben der Untersuchungsverfahren (insbesondere Beurteilungsmaßstäbe, Anzahl an zu untersuchenden Teilmengen, Anzahl an qualifizierten Stichproben pro Teilmenge, Parameterumfang) stellen Mindestanforderungen dar; die externe befugte Fachperson oder Fachanstalt hat diese Anforderungen entsprechend zu erhöhen, wenn anderenfalls keine gesicherten Ergebnisse zu erwarten sind.
Der Abfall muss in demselben Zustand untersucht und beurteilt werden, wie er abgelagert werden soll (zB nach Endabsiebung).
Für die grundlegende Charakterisierung oder Übereinstimmungsbeurteilungen eines Abfalls sind basierend auf der Abfallinformation gemäß § 16 Abs. 1Für die grundlegende Charakterisierung oder Übereinstimmungsbeurteilungen eines Abfalls sind basierend auf der Abfallinformation gemäß Paragraph 16, Absatz eins
1. | Allgemeines |
2. | Probenahmeplanung |
3. | Probenahme |
4. | Parameterumfang |
5. | Aufschluss-, Auslaug-, und Bestimmungsmethoden |
5.1. | Aufschluss- und Auslaugmethoden |
5.2. | Bestimmungsmethoden |
6. | Beurteilungswerte und Variabilitäten |
7. | Grenzwertnaher Bereich, Toleranzbereich und -werte |
8. | Änderung oder Ergänzung des konkreten Kompartiments |
9. | Rückstellproben |
10. | Beurteilungsnachweise |
Dieser Anhang regelt die Anforderungen an die grundlegende Charakterisierung und Übereinstimmungsbeurteilung von Abfällen zur Beurteilung der Zulässigkeit der Ablagerung auf Deponien, Anforderungen für die Identitätskontrolle und die Kontrollen durch das Deponieaufsichtsorgan. Die Vorgaben der Untersuchungsverfahren (insbesondere Beurteilungsmaßstäbe, Anzahl an zu untersuchenden Teilmengen, Anzahl an qualifizierten Stichproben pro Teilmenge, Parameterumfang) stellen Mindestanforderungen dar; die externe befugte Fachperson oder Fachanstalt hat diese Anforderungen entsprechend zu erhöhen, wenn anderenfalls keine gesicherten Ergebnisse zu erwarten sind.
Der Abfall muss in demselben Zustand untersucht und beurteilt werden, wie er abgelagert werden soll (zB nach Endabsiebung).
Für die grundlegende Charakterisierung oder Übereinstimmungsbeurteilungen eines Abfalls sind basierend auf der Abfallinformation gemäß § 16 Abs. 1Für die grundlegende Charakterisierung oder Übereinstimmungsbeurteilungen eines Abfalls sind basierend auf der Abfallinformation gemäß Paragraph 16, Absatz eins