Anl. 4 DVO 2008 Beurteilung von Abfällen zur Deponierung

Deponieverordnung 2008

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 02.04.2021 bis 31.12.9999

1.

Allgemeines

2.

Probenahmeplanung

3.

Probenahme

4.

Parameterumfang

5.

Aufschluss-, Auslaug-, und Bestimmungsmethoden

5.1.

Aufschluss- und Auslaugmethoden

5.2.

Bestimmungsmethoden

6.

Beurteilungswerte und Variabilitäten

7.

Grenzwertnaher Bereich, Toleranzbereich und -werte

8.

Änderung oder Ergänzung des konkreten Kompartiments

9.

Rückstellproben

10.

Beurteilungsnachweise

1.       Allgemeines

Dieser Anhang regelt die Anforderungen an die grundlegende Charakterisierung und Übereinstimmungsbeurteilung von Abfällen zur Beurteilung der Zulässigkeit der Ablagerung auf Deponien, Anforderungen für die Identitätskontrolle und die Kontrollen durch das Deponieaufsichtsorgan. Die Vorgaben der Untersuchungsverfahren (insbesondere Beurteilungsmaßstäbe, Anzahl an zu untersuchenden Teilmengen, Anzahl an qualifizierten Stichproben pro Teilmenge, Parameterumfang) stellen Mindestanforderungen dar; die externe befugte Fachperson oder Fachanstalt hat diese Anforderungen entsprechend zu erhöhen, wenn anderenfalls keine gesicherten Ergebnisse zu erwarten sind.

Der Abfall muss in demselben Zustand untersucht und beurteilt werden, wie er abgelagert werden soll (zB nach Endabsiebung).

Für die grundlegende Charakterisierung oder Übereinstimmungsbeurteilungen eines Abfalls sind basierend auf der Abfallinformation gemäß § 16 Abs. 1Für die grundlegende Charakterisierung oder Übereinstimmungsbeurteilungen eines Abfalls sind basierend auf der Abfallinformation gemäß Paragraph 16, Absatz eins

  • Strichaufzählung

Stand vor dem 01.04.2021

In Kraft vom 01.11.2016 bis 01.04.2021

1.

Allgemeines

2.

Probenahmeplanung

3.

Probenahme

4.

Parameterumfang

5.

Aufschluss-, Auslaug-, und Bestimmungsmethoden

5.1.

Aufschluss- und Auslaugmethoden

5.2.

Bestimmungsmethoden

6.

Beurteilungswerte und Variabilitäten

7.

Grenzwertnaher Bereich, Toleranzbereich und -werte

8.

Änderung oder Ergänzung des konkreten Kompartiments

9.

Rückstellproben

10.

Beurteilungsnachweise

1.       Allgemeines

Dieser Anhang regelt die Anforderungen an die grundlegende Charakterisierung und Übereinstimmungsbeurteilung von Abfällen zur Beurteilung der Zulässigkeit der Ablagerung auf Deponien, Anforderungen für die Identitätskontrolle und die Kontrollen durch das Deponieaufsichtsorgan. Die Vorgaben der Untersuchungsverfahren (insbesondere Beurteilungsmaßstäbe, Anzahl an zu untersuchenden Teilmengen, Anzahl an qualifizierten Stichproben pro Teilmenge, Parameterumfang) stellen Mindestanforderungen dar; die externe befugte Fachperson oder Fachanstalt hat diese Anforderungen entsprechend zu erhöhen, wenn anderenfalls keine gesicherten Ergebnisse zu erwarten sind.

Der Abfall muss in demselben Zustand untersucht und beurteilt werden, wie er abgelagert werden soll (zB nach Endabsiebung).

Für die grundlegende Charakterisierung oder Übereinstimmungsbeurteilungen eines Abfalls sind basierend auf der Abfallinformation gemäß § 16 Abs. 1Für die grundlegende Charakterisierung oder Übereinstimmungsbeurteilungen eines Abfalls sind basierend auf der Abfallinformation gemäß Paragraph 16, Absatz eins

  • Strichaufzählung

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten