§ 67 PThG 2024 Inkrafttreten

Psychotherapiegesetz 2024

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 25.07.2025 bis 31.12.9999
  1. (1)Absatz eins,Dieses Bundesgesetz tritt, mit Ausnahme der §§ 9 bis 19, mit 1. Jänner 2025 in Kraft.Dieses Bundesgesetz tritt, mit Ausnahme der Paragraphen 9 bis 19, mit 1. Jänner 2025 in Kraft.
  2. (2)Absatz 2,Die §§ 9 bis 19 treten mit 1. Oktober 2026 in Kraft.Die Paragraphen 9 bis 19 treten mit 1. Oktober 2026 in Kraft.
  3. (3)Absatz 3,§ 58 Abs. 4 in der Fassung des Informationsfreiheits-Anpassungsgesetzes, BGBl. I Nr. 50/2025, tritt mit 1. September 2025 in Kraft.Paragraph 58, Absatz 4, in der Fassung des Informationsfreiheits-Anpassungsgesetzes, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 50 aus 2025,, tritt mit 1. September 2025 in Kraft.

Stand vor dem 24.07.2025

In Kraft vom 01.01.2025 bis 24.07.2025
  1. (1)Absatz eins,Dieses Bundesgesetz tritt, mit Ausnahme der §§ 9 bis 19, mit 1. Jänner 2025 in Kraft.Dieses Bundesgesetz tritt, mit Ausnahme der Paragraphen 9 bis 19, mit 1. Jänner 2025 in Kraft.
  2. (2)Absatz 2,Die §§ 9 bis 19 treten mit 1. Oktober 2026 in Kraft.Die Paragraphen 9 bis 19 treten mit 1. Oktober 2026 in Kraft.
  3. (3)Absatz 3,§ 58 Abs. 4 in der Fassung des Informationsfreiheits-Anpassungsgesetzes, BGBl. I Nr. 50/2025, tritt mit 1. September 2025 in Kraft.Paragraph 58, Absatz 4, in der Fassung des Informationsfreiheits-Anpassungsgesetzes, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 50 aus 2025,, tritt mit 1. September 2025 in Kraft.

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