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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
Zum elektronischen Nachweis der erfolgten Billigung des Prospektes oder sonstigen Dokuments gemäß § 13 Abs. 4 KMG hat die FMA auf dem final zur Billigung vorgelegten Dokument einen Billigungsvermerk mit Amtssignatur anzubringen. Zum elektronischen Nachweis der erfolgten Billigung des Prospektes oder sonstigen Dokuments gemäß Paragraph 13, Absatz 4, KMG hat die FMA auf dem final zur Billigung vorgelegten Dokument einen Billigungsvermerk mit Amtssignatur anzubringen.
Zum elektronischen Nachweis der erfolgten Billigung des Prospektes oder sonstigen Dokuments gemäß § 13 Abs. 4 KMG hat die FMA auf dem final zur Billigung vorgelegten Dokument einen Billigungsvermerk mit Amtssignatur anzubringen. Zum elektronischen Nachweis der erfolgten Billigung des Prospektes oder sonstigen Dokuments gemäß Paragraph 13, Absatz 4, KMG hat die FMA auf dem final zur Billigung vorgelegten Dokument einen Billigungsvermerk mit Amtssignatur anzubringen.