§ 19 eHealthV 2025 Umfang der spezifischen Zugriffsberechtigung der Sozialversicherung und der Rechtsträger von Krankenfürsorgeeinrichtungen

eHealth-Verordnung 2025

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 29.01.2025 bis 31.12.9999
  1. (1)Absatz eins,Die spezifischen Zugriffsberechtigungen gemäß § 12 umfassen einen lesenden Zugriff für den Zweck gemäß § 12 Abs. 4 Z 5 fürDie spezifischen Zugriffsberechtigungen gemäß Paragraph 12, umfassen einen lesenden Zugriff für den Zweck gemäß Paragraph 12, Absatz 4, Ziffer 5, für
    1. 1.Ziffer einsdie Österreichische Gesundheitskasse,
    2. 2.Ziffer 2die Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen sowie
    3. 3.Ziffer 3die Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau.
  2. (2)Absatz 2,Die spezifischen Zugriffsberechtigungen gemäß § 12 umfasst einen lesenden Zugriff für den Zweck gemäß § 12 Abs. 4 Z 6 für die Rechtsträger von Krankenfürsorgeeinrichtungen.Die spezifischen Zugriffsberechtigungen gemäß Paragraph 12, umfasst einen lesenden Zugriff für den Zweck gemäß Paragraph 12, Absatz 4, Ziffer 6, für die Rechtsträger von Krankenfürsorgeeinrichtungen.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 29.01.2025 bis 31.12.9999
  1. (1)Absatz eins,Die spezifischen Zugriffsberechtigungen gemäß § 12 umfassen einen lesenden Zugriff für den Zweck gemäß § 12 Abs. 4 Z 5 fürDie spezifischen Zugriffsberechtigungen gemäß Paragraph 12, umfassen einen lesenden Zugriff für den Zweck gemäß Paragraph 12, Absatz 4, Ziffer 5, für
    1. 1.Ziffer einsdie Österreichische Gesundheitskasse,
    2. 2.Ziffer 2die Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen sowie
    3. 3.Ziffer 3die Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau.
  2. (2)Absatz 2,Die spezifischen Zugriffsberechtigungen gemäß § 12 umfasst einen lesenden Zugriff für den Zweck gemäß § 12 Abs. 4 Z 6 für die Rechtsträger von Krankenfürsorgeeinrichtungen.Die spezifischen Zugriffsberechtigungen gemäß Paragraph 12, umfasst einen lesenden Zugriff für den Zweck gemäß Paragraph 12, Absatz 4, Ziffer 6, für die Rechtsträger von Krankenfürsorgeeinrichtungen.

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