§ 20 eHealthV 2025 Umfang der spezifischen Zugriffsberechtigung der Gesundheitsberatung 1450

eHealth-Verordnung 2025

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 29.01.2025 bis 31.12.9999

Die spezifische Zugriffsberechtigung gemäß § 9 umfasst einen lesenden Zugriff für den Zweck gemäß § 9 Abs. 1 Z 4 für die Gesundheitsberatung 1450. Die spezifische Zugriffsberechtigung gemäß Paragraph 9, umfasst einen lesenden Zugriff für den Zweck gemäß Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 4, für die Gesundheitsberatung 1450.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 29.01.2025 bis 31.12.9999

Die spezifische Zugriffsberechtigung gemäß § 9 umfasst einen lesenden Zugriff für den Zweck gemäß § 9 Abs. 1 Z 4 für die Gesundheitsberatung 1450. Die spezifische Zugriffsberechtigung gemäß Paragraph 9, umfasst einen lesenden Zugriff für den Zweck gemäß Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 4, für die Gesundheitsberatung 1450.

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