§ 19 VEVO 2022 Einfuhrverbote wegen Verstoßes gegen Vorschriften des Bestimmungsstaates

Veterinärbehördliche Einfuhrverordnung 2022

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 06.01.2023 bis 31.12.9999

Die Einfuhr von Tieren, Waren und Gegenständen, die für einen anderen Staat oder ein anderes Gebiet gemäß Anlage 1 der Union bestimmt sind, ist verboten, wenn die Sendung den veterinär- und hygienerechtlichen Vorschriften des Bestimmungsstaates oder –gebietes nicht entspricht.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 06.01.2023 bis 31.12.9999

Die Einfuhr von Tieren, Waren und Gegenständen, die für einen anderen Staat oder ein anderes Gebiet gemäß Anlage 1 der Union bestimmt sind, ist verboten, wenn die Sendung den veterinär- und hygienerechtlichen Vorschriften des Bestimmungsstaates oder –gebietes nicht entspricht.

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