§ 7 BVO 2022 Verbringungen nach Österreich

Veterinärbehördliche Binnenmarktverordnung 2022

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 19.10.2022 bis 31.12.9999

Die Prüfung der Bescheinigungen für das Verbringen von zur Schlachtung bestimmten Tieren aus einem anderen Mitgliedstaat der EU auf Richtigkeit und Vollständigkeit ist jedenfalls auch im Zuge der Schlachttieruntersuchung vom amtlichen Tierarzt durchzuführen. Werden hierbei Mängel festgestellt, so ist die Schlachterlaubnis zu verweigern und die Bezirksverwaltungsbehörde unverzüglich zu informieren.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 19.10.2022 bis 31.12.9999

Die Prüfung der Bescheinigungen für das Verbringen von zur Schlachtung bestimmten Tieren aus einem anderen Mitgliedstaat der EU auf Richtigkeit und Vollständigkeit ist jedenfalls auch im Zuge der Schlachttieruntersuchung vom amtlichen Tierarzt durchzuführen. Werden hierbei Mängel festgestellt, so ist die Schlachterlaubnis zu verweigern und die Bezirksverwaltungsbehörde unverzüglich zu informieren.

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