§ 12 BZK-BV Schlussbestimmungen

Blauzungenkrankheit-Bekämpfungsverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 14.09.2024 bis 31.12.9999
Außerkrafttretensbestimmungen

Die Bluetongue-Bekämpfungsverordnung 2013, BGBl. II Nr. 287/2013, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. II Nr. 202/2024, tritt im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung außer Kraft. Die Bluetongue-Bekämpfungsverordnung 2013, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 287 aus 2013,, zuletzt geändert durch die Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 202 aus 2024,, tritt im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung außer Kraft.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 14.09.2024 bis 31.12.9999
Außerkrafttretensbestimmungen

Die Bluetongue-Bekämpfungsverordnung 2013, BGBl. II Nr. 287/2013, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. II Nr. 202/2024, tritt im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung außer Kraft. Die Bluetongue-Bekämpfungsverordnung 2013, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 287 aus 2013,, zuletzt geändert durch die Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 202 aus 2024,, tritt im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung außer Kraft.

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