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Das Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen arbeitet als Marktüberwachungsbehörde im Sinne des Art. 30 der Verordnung (EU) 2019/1020 über Marktüberwachung und die Konformität von Produkten sowie zur Änderung der Richtlinie 2004/42/EG und der Verordnungen (EG) Nr. 765/2008 und (EU) Nr. 305/2011, ABl. Nr. L 169 vom 25.06.2019 S. 1, mit den Marktüberwachungsbehörden der anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union und der Europäischen Kommission zusammen. Das Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen arbeitet als Marktüberwachungsbehörde im Sinne des Artikel 30, der Verordnung (EU) 2019/1020 über Marktüberwachung und die Konformität von Produkten sowie zur Änderung der Richtlinie 2004/42/EG und der Verordnungen (EG) Nr. 765 aus 2008, und (EU) Nr. 305 aus 2011,, Amtsblatt Nummer L 169 vom 25.06.2019 Seite 1, mit den Marktüberwachungsbehörden der anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union und der Europäischen Kommission zusammen.
Das Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen arbeitet als Marktüberwachungsbehörde im Sinne des Art. 30 der Verordnung (EU) 2019/1020 über Marktüberwachung und die Konformität von Produkten sowie zur Änderung der Richtlinie 2004/42/EG und der Verordnungen (EG) Nr. 765/2008 und (EU) Nr. 305/2011, ABl. Nr. L 169 vom 25.06.2019 S. 1, mit den Marktüberwachungsbehörden der anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union und der Europäischen Kommission zusammen. Das Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen arbeitet als Marktüberwachungsbehörde im Sinne des Artikel 30, der Verordnung (EU) 2019/1020 über Marktüberwachung und die Konformität von Produkten sowie zur Änderung der Richtlinie 2004/42/EG und der Verordnungen (EG) Nr. 765 aus 2008, und (EU) Nr. 305 aus 2011,, Amtsblatt Nummer L 169 vom 25.06.2019 Seite 1, mit den Marktüberwachungsbehörden der anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union und der Europäischen Kommission zusammen.