Anl. 13 MSV 2010 (weggefallen)

Maschinen-Sicherheitsverordnung 2010

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 16.07.2025 bis 31.12.9999
Stand: 2Anl. Mai 2013

Vorbemerkung:

Die nachfolgend angeführten von Österreich zugelassenen Benannten Stellen und in Österreich tätigen Benannten Stellen sind entsprechend ihrer Zuständigkeit für die Durchführung der im § 12 Abs. 3 lit. b und c und Abs. 4 dieser Verordnung (Artikel 12 Absatz 3 Buchstaben b und c und Absatz 4 der Maschinen-Richtlinie 2006/42/EG) vorgesehenen Konformitätsbewertungsverfahren (Prüfungen, Genehmigungen, Kontrollen und Überwachungen) zugelassen.Die nachfolgend angeführten von Österreich zugelassenen Benannten Stellen und in Österreich tätigen Benannten Stellen sind entsprechend ihrer Zuständigkeit für die Durchführung der im Paragraph 12, Absatz 3, Litera b und c und Absatz 4, dieser Verordnung (Artikel 12 Absatz 3 Buchstaben b und c und Absatz 4 der Maschinen-Richtlinie 2006/42/EG) vorgesehenen Konformitätsbewertungsverfahren (Prüfungen, Genehmigungen, Kontrollen und Überwachungen) zugelassen.

Die aktuelle Liste der Benannten Stellen für Maschinen und für Sicherheitsbauteile für Maschinen kann in der Internet-Seite des Informationssystems der Europäischen Kommission NANDO (New Approach Notified and Designated Organisations) unter folgender Adresse eingesehen und von dort abgerufen werden:

http://ec.europa.eu/enterprise/newapproach/nando/

ÖSTERREICHName, Kennnummer, Adresse, Aufgaben und Produkte der Benannten Stelle:

TÜV-Austria Services GmbH

Kenn-Nr. 0408

1015 Wien, Krugerstraße 16

Telefon: (01) 51407, Telefax: (01) 51407.6005, e-mail: office@tuv.at

Geschäftsbereich Maschinen-, Hebe- und Fördertechnik

1015 Wien, Krugerstraße 16

Telefon: (01) 51407.6201, Telefax: (01) 51407.6205, e-mail: mhf@tuv.at

Geschäftsbereich Aufzugstechnik:

1200, Höchstädtplatz 3/3

Telefon: (01) 332481.6922, Telefax: (01) 3324281.6905, e-mail: at@tuv.at

Aufgabe:

EG-Baumusterprüfung (Anhang IX13 MSV 2010 bzwseit 15.07.2025 weggefallen. Anhang IX Maschinen-RichtlinieEG-Baumusterprüfung (Anhang römisch neun MSV 2010 bzw. Anhang römisch neun Maschinen-Richtlinie

Sachgebiete (Nummerierung und Maschinengattungen aus Anhang IV MSV2010 bzw. Anhang IV Maschinen-Richtlinie):Sachgebiete (Nummerierung und Maschinengattungen aus Anhang römisch vier MSV2010 bzw. Anhang römisch vier Maschinen-Richtlinie):

  1. 1.Ziffer einsFolgende Arten von Einblatt- und Mehrblatt-Kreissägen zum Bearbeiten von Holz und von Werkstoffen mit ähnlichen physikalischen Eigenschaften oder zum Bearbeiten von Fleisch und von Stoffen mit ähnlichen physikalischen Eigenschaften:

  1. 1.1.eins Punkt einsSägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Sägeblatt, mit feststehendem Arbeitstisch oder Werkstückhalter, mit Vorschub des Sägeguts von Hand oder durch einen abnehmbaren Vorschubapparat;
  2. 1.2.eins Punkt 2Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Sägeblatt, mit manuell betätigtem Pendelbock oder -schlitten;
  3. 1.3.eins Punkt 3Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Sägeblatt, mit eingebauter mechanischer Vorschubeinrichtung für das Sägegut und Handbeschickung und/oder Handentnahme;
  4. 1.4.eins Punkt 4Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs beweglichem Sägeblatt, mit eingebauter mechanischer Vorschubeinrichtung für das Sägeblatt und Handbeschickung und/oder Handentnahme.

  1. 2.Ziffer 2Abrichthobelmaschinen mit Handvorschub für die Holzbearbeitung.
  2. 3.Ziffer 3Hobelmaschinen für einseitige Bearbeitung von Holz, mit eingebauter maschineller Vorschubeinrichtung und Handbeschickung und/oder Handentnahme.
  3. 4.Ziffer 4Folgende Arten von Bandsägen mit Handbeschickung und/oder Handentnahme zur Bearbeitung von Holz und von Werkstoffen mit ähnlichen physikalischen Eigenschaften oder von Fleisch und von Stoffen mit ähnlichen physikalischen Eigenschaften:

  1. 4.1.4 Punkt einsSägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Sägeblatt und feststehendem oder hin- und her beweglichem Arbeitstisch oder Werkstückhalter;
  2. 4.2.4 Punkt 2Sägemaschinen, deren Sägeblatt auf einem hin- und her beweglichen Schlitten montiert ist.

  1. 5.Ziffer 5Kombinationen der in den Nummern 1 bis 4 und in Nummer 7 genannten Maschinen für die Bearbeitung von Holz und von Werkstoffen mit ähnlichen physikalischen Eigenschaften.
  2. 6.Ziffer 6Mehrspindel-Zapfenfräsmaschinen mit Handvorschub für die Holzbearbeitung.
  3. 7.Ziffer 7Senkrechte Tischfräsmaschinen mit Handvorschub für die Bearbeitung von Holz und von Werkstoffen mit ähnlichen physikalischen Eigenschaften.
  4. 9.Ziffer 9Pressen, einschließlich Biegepressen, für die Kaltbearbeitung von Metall mit Handbeschickung und/oder Handentnahme, deren beim Arbeitsvorgang bewegliche Teile einen Hub von mehr als 6 mm und eine Geschwindigkeit von mehr als 30 mm/s haben können.
  5. 10.Ziffer 10Kunststoffspritzgieß- und -formpressmaschinen mit Handbeschickung oder Handentnahme.
  6. 11.Ziffer 11Gummispritzgieß- und -formpressmaschinen mit Handbeschickung oder Handentnahme.
  7. 13.Ziffer 13Hausmüllsammelwagen für manuelle Beschickung mit Pressvorrichtung.
  8. 16.Ziffer 16Hebebühnen für Fahrzeuge.
  9. 17.Ziffer 17Maschinen zum Heben von Personen oder von Personen und Gütern, bei denen die Gefährdung eines Absturzes aus einer Höhe von mehr als 3 m besteht.
  10. 19.Ziffer 19Schutzeinrichtungen zur Personendetektion.
  11. 21.Ziffer 21Logikeinheiten für Sicherheitsfunktionen.
  12. 22.Ziffer 22Überrollschutzaufbau (ROPS).
  13. 23.Ziffer 23Schutzaufbau gegen herabfallende Gegenstände (FOPS)

Aufgabe:

Umfassende Qualitätssicherung (Anhang X MSV 2010 bzw. Anhang X Maschinen-Richtlinie)Umfassende Qualitätssicherung (Anhang römisch zehn MSV 2010 bzw. Anhang römisch zehn Maschinen-Richtlinie)

Sachgebiete (Nummerierung und Maschinengattungen aus Anhang IV MSV2010 bzw. Anhang IV Maschinen-Richtlinie):Sachgebiete (Nummerierung und Maschinengattungen aus Anhang römisch vier MSV2010 bzw. Anhang römisch vier Maschinen-Richtlinie):

  1. 1.Ziffer einsFolgende Arten von Einblatt- und Mehrblatt-Kreissägen zum Bearbeiten von Holz und von Werkstoffen mit ähnlichen physikalischen Eigenschaften oder zum Bearbeiten von Fleisch und von Stoffen mit ähnlichen physikalischen Eigenschaften:

  1. 1.1.eins Punkt einsSägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Sägeblatt, mit feststehendem Arbeitstisch oder Werkstückhalter, mit Vorschub des Sägeguts von Hand oder durch einen abnehmbaren Vorschubapparat
  2. 1.2.eins Punkt 2Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Sägeblatt, mit manuell betätigtem Pendelbock oder -schlitten;
  3. 1.3.eins Punkt 3Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Sägeblatt, mit eingebauter mechanischer Vorschubeinrichtung für das Sägegut und Handbeschickung und/oder Handentnahme
  4. 1.4.eins Punkt 4Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs beweglichem Sägeblatt, mit eingebauter mechanischer Vorschubeinrichtung für das Sägeblatt und Handbeschickung und/oder Handentnahme.

  1. 2.Ziffer 2Abrichthobelmaschinen mit Handvorschub für die Holzbearbeitung.
  2. 3.Ziffer 3Hobelmaschinen für einseitige Bearbeitung von Holz, mit eingebauter maschineller Vorschubeinrichtung und Handbeschickung und/oder Handentnahme.
  3. 4.Ziffer 4Folgende Arten von Bandsägen mit Handbeschickung und/oder Handentnahme zur Bearbeitung von Holz und von Werkstoffen mit ähnlichen physikalischen Eigenschaften oder von Fleisch und von Stoffen mit ähnlichen physikalischen Eigenschaften

  1. 4.1.4 Punkt einsSägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Sägeblatt und feststehendem oder hin- und her beweglichem Arbeitstisch oder Werkstückhalter;
  2. 4.2.4 Punkt 2Sägemaschinen, deren Sägeblatt auf einem hin- und her beweglichen Schlitten montiert ist.

  1. 5.Ziffer 5Kombinationen der in den Nummern 1 bis 4 und in Nummer 7 genannten Maschinen für die Bearbeitung von Holz und von Werkstoffen mit ähnlichen physikalischen Eigenschaften.
  2. 6.Ziffer 6Mehrspindel-Zapfenfräsmaschinen mit Handvorschub für die Holzbearbeitung.
  3. 7.Ziffer 7Senkrechte Tischfräsmaschinen mit Handvorschub für die Bearbeitung von Holz und von Werkstoffen mit ähnlichen physikalischen Eigenschaften.
  4. 9.Ziffer 9Pressen, einschließlich Biegepressen, für die Kaltbearbeitung von Metall mit Handbeschickung und/oder Handentnahme, deren beim Arbeitsvorgang bewegliche Teile einen Hub von mehr als 6 mm und eine Geschwindigkeit von mehr als 30 mm/s haben können.
  5. 10.Ziffer 10Kunststoffspritzgieß- und -formpressmaschinen mit Handbeschickung oder Handentnahme.
  6. 11.Ziffer 11Gummispritzgieß- und -formpressmaschinen mit Handbeschickung oder Handentnahme.
  7. 13.Ziffer 13Hausmüllsammelwagen für manuelle Beschickung mit Pressvorrichtung.
  8. 16.Ziffer 16Hebebühnen für Fahrzeuge.
  9. 17.Ziffer 17Maschinen zum Heben von Personen oder von Personen und Gütern, bei denen die Gefährdung eines Absturzes aus einer Höhe von mehr als 3 m besteht.
  10. 19.Ziffer 19Schutzeinrichtungen zur Personendetektion.
  11. 21.Ziffer 21Logikeinheiten für Sicherheitsfunktionen.
  12. 22.Ziffer 22Überrollschutzaufbau (ROPS).
  13. 23.Ziffer 23Schutzaufbau gegen herabfallende Gegenstände (FOPS).

Name, Kennnummer, Adresse, Aufgaben und Produkte der Benannten Stelle:

POTA- Prüf-Organisation Technischer Anlagen

Kenn.Nr. 2187

6370 Kitzbühel, Hornweg 31

Telefon: (05356) 73085, Telefax: (05356) 7308520, e-mail: office.kitz@pota.at

Zweigstelle Linz: 4020 Linz, Bockgasse 27

Telefon: (0732) 653512, Telefax: (0732) 604712, e-mail: office.linz@pota.at

Aufgabe:

EG-Baumusterprüfung (Anhang IX MSV 2010 bzw. Anhang IX Maschinen-RichtlinieEG-Baumusterprüfung (Anhang römisch neun MSV 2010 bzw. Anhang römisch neun Maschinen-Richtlinie

Sachgebiete (Nummerierung und Maschinengattungen aus Anhang IV MSV2010 bzw. Anhang IV Maschinen-Richtlinie):Sachgebiete (Nummerierung und Maschinengattungen aus Anhang römisch vier MSV2010 bzw. Anhang römisch vier Maschinen-Richtlinie):

  1. 17.Ziffer 17Maschinen zum Heben von Personen oder von Personen und Gütern, bei denen die Gefährdung eines Absturzes aus einer Höhe von mehr als 3 m besteht.

Aufgabe:

Umfassende Qualitätssicherung (Anhang X MSV 2010 bzw. Anhang X Maschinen-Richtlinie)Umfassende Qualitätssicherung (Anhang römisch zehn MSV 2010 bzw. Anhang römisch zehn Maschinen-Richtlinie)

Sachgebiete (Nummerierung und Maschinengattungen aus Anhang IV MSV2010 bzw. Anhang IV Maschinen-Richtlinie):Sachgebiete (Nummerierung und Maschinengattungen aus Anhang römisch vier MSV2010 bzw. Anhang römisch vier Maschinen-Richtlinie):

  1. 17.Ziffer 17Maschinen zum Heben von Personen oder von Personen und Gütern, bei denen die Gefährdung eines Absturzes aus einer Höhe von mehr als 3 m besteht.

Stand vor dem 15.07.2025

In Kraft vom 28.05.2013 bis 15.07.2025
Stand: 2Anl. Mai 2013

Vorbemerkung:

Die nachfolgend angeführten von Österreich zugelassenen Benannten Stellen und in Österreich tätigen Benannten Stellen sind entsprechend ihrer Zuständigkeit für die Durchführung der im § 12 Abs. 3 lit. b und c und Abs. 4 dieser Verordnung (Artikel 12 Absatz 3 Buchstaben b und c und Absatz 4 der Maschinen-Richtlinie 2006/42/EG) vorgesehenen Konformitätsbewertungsverfahren (Prüfungen, Genehmigungen, Kontrollen und Überwachungen) zugelassen.Die nachfolgend angeführten von Österreich zugelassenen Benannten Stellen und in Österreich tätigen Benannten Stellen sind entsprechend ihrer Zuständigkeit für die Durchführung der im Paragraph 12, Absatz 3, Litera b und c und Absatz 4, dieser Verordnung (Artikel 12 Absatz 3 Buchstaben b und c und Absatz 4 der Maschinen-Richtlinie 2006/42/EG) vorgesehenen Konformitätsbewertungsverfahren (Prüfungen, Genehmigungen, Kontrollen und Überwachungen) zugelassen.

Die aktuelle Liste der Benannten Stellen für Maschinen und für Sicherheitsbauteile für Maschinen kann in der Internet-Seite des Informationssystems der Europäischen Kommission NANDO (New Approach Notified and Designated Organisations) unter folgender Adresse eingesehen und von dort abgerufen werden:

http://ec.europa.eu/enterprise/newapproach/nando/

ÖSTERREICHName, Kennnummer, Adresse, Aufgaben und Produkte der Benannten Stelle:

TÜV-Austria Services GmbH

Kenn-Nr. 0408

1015 Wien, Krugerstraße 16

Telefon: (01) 51407, Telefax: (01) 51407.6005, e-mail: office@tuv.at

Geschäftsbereich Maschinen-, Hebe- und Fördertechnik

1015 Wien, Krugerstraße 16

Telefon: (01) 51407.6201, Telefax: (01) 51407.6205, e-mail: mhf@tuv.at

Geschäftsbereich Aufzugstechnik:

1200, Höchstädtplatz 3/3

Telefon: (01) 332481.6922, Telefax: (01) 3324281.6905, e-mail: at@tuv.at

Aufgabe:

EG-Baumusterprüfung (Anhang IX13 MSV 2010 bzwseit 15.07.2025 weggefallen. Anhang IX Maschinen-RichtlinieEG-Baumusterprüfung (Anhang römisch neun MSV 2010 bzw. Anhang römisch neun Maschinen-Richtlinie

Sachgebiete (Nummerierung und Maschinengattungen aus Anhang IV MSV2010 bzw. Anhang IV Maschinen-Richtlinie):Sachgebiete (Nummerierung und Maschinengattungen aus Anhang römisch vier MSV2010 bzw. Anhang römisch vier Maschinen-Richtlinie):

  1. 1.Ziffer einsFolgende Arten von Einblatt- und Mehrblatt-Kreissägen zum Bearbeiten von Holz und von Werkstoffen mit ähnlichen physikalischen Eigenschaften oder zum Bearbeiten von Fleisch und von Stoffen mit ähnlichen physikalischen Eigenschaften:

  1. 1.1.eins Punkt einsSägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Sägeblatt, mit feststehendem Arbeitstisch oder Werkstückhalter, mit Vorschub des Sägeguts von Hand oder durch einen abnehmbaren Vorschubapparat;
  2. 1.2.eins Punkt 2Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Sägeblatt, mit manuell betätigtem Pendelbock oder -schlitten;
  3. 1.3.eins Punkt 3Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Sägeblatt, mit eingebauter mechanischer Vorschubeinrichtung für das Sägegut und Handbeschickung und/oder Handentnahme;
  4. 1.4.eins Punkt 4Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs beweglichem Sägeblatt, mit eingebauter mechanischer Vorschubeinrichtung für das Sägeblatt und Handbeschickung und/oder Handentnahme.

  1. 2.Ziffer 2Abrichthobelmaschinen mit Handvorschub für die Holzbearbeitung.
  2. 3.Ziffer 3Hobelmaschinen für einseitige Bearbeitung von Holz, mit eingebauter maschineller Vorschubeinrichtung und Handbeschickung und/oder Handentnahme.
  3. 4.Ziffer 4Folgende Arten von Bandsägen mit Handbeschickung und/oder Handentnahme zur Bearbeitung von Holz und von Werkstoffen mit ähnlichen physikalischen Eigenschaften oder von Fleisch und von Stoffen mit ähnlichen physikalischen Eigenschaften:

  1. 4.1.4 Punkt einsSägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Sägeblatt und feststehendem oder hin- und her beweglichem Arbeitstisch oder Werkstückhalter;
  2. 4.2.4 Punkt 2Sägemaschinen, deren Sägeblatt auf einem hin- und her beweglichen Schlitten montiert ist.

  1. 5.Ziffer 5Kombinationen der in den Nummern 1 bis 4 und in Nummer 7 genannten Maschinen für die Bearbeitung von Holz und von Werkstoffen mit ähnlichen physikalischen Eigenschaften.
  2. 6.Ziffer 6Mehrspindel-Zapfenfräsmaschinen mit Handvorschub für die Holzbearbeitung.
  3. 7.Ziffer 7Senkrechte Tischfräsmaschinen mit Handvorschub für die Bearbeitung von Holz und von Werkstoffen mit ähnlichen physikalischen Eigenschaften.
  4. 9.Ziffer 9Pressen, einschließlich Biegepressen, für die Kaltbearbeitung von Metall mit Handbeschickung und/oder Handentnahme, deren beim Arbeitsvorgang bewegliche Teile einen Hub von mehr als 6 mm und eine Geschwindigkeit von mehr als 30 mm/s haben können.
  5. 10.Ziffer 10Kunststoffspritzgieß- und -formpressmaschinen mit Handbeschickung oder Handentnahme.
  6. 11.Ziffer 11Gummispritzgieß- und -formpressmaschinen mit Handbeschickung oder Handentnahme.
  7. 13.Ziffer 13Hausmüllsammelwagen für manuelle Beschickung mit Pressvorrichtung.
  8. 16.Ziffer 16Hebebühnen für Fahrzeuge.
  9. 17.Ziffer 17Maschinen zum Heben von Personen oder von Personen und Gütern, bei denen die Gefährdung eines Absturzes aus einer Höhe von mehr als 3 m besteht.
  10. 19.Ziffer 19Schutzeinrichtungen zur Personendetektion.
  11. 21.Ziffer 21Logikeinheiten für Sicherheitsfunktionen.
  12. 22.Ziffer 22Überrollschutzaufbau (ROPS).
  13. 23.Ziffer 23Schutzaufbau gegen herabfallende Gegenstände (FOPS)

Aufgabe:

Umfassende Qualitätssicherung (Anhang X MSV 2010 bzw. Anhang X Maschinen-Richtlinie)Umfassende Qualitätssicherung (Anhang römisch zehn MSV 2010 bzw. Anhang römisch zehn Maschinen-Richtlinie)

Sachgebiete (Nummerierung und Maschinengattungen aus Anhang IV MSV2010 bzw. Anhang IV Maschinen-Richtlinie):Sachgebiete (Nummerierung und Maschinengattungen aus Anhang römisch vier MSV2010 bzw. Anhang römisch vier Maschinen-Richtlinie):

  1. 1.Ziffer einsFolgende Arten von Einblatt- und Mehrblatt-Kreissägen zum Bearbeiten von Holz und von Werkstoffen mit ähnlichen physikalischen Eigenschaften oder zum Bearbeiten von Fleisch und von Stoffen mit ähnlichen physikalischen Eigenschaften:

  1. 1.1.eins Punkt einsSägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Sägeblatt, mit feststehendem Arbeitstisch oder Werkstückhalter, mit Vorschub des Sägeguts von Hand oder durch einen abnehmbaren Vorschubapparat
  2. 1.2.eins Punkt 2Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Sägeblatt, mit manuell betätigtem Pendelbock oder -schlitten;
  3. 1.3.eins Punkt 3Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Sägeblatt, mit eingebauter mechanischer Vorschubeinrichtung für das Sägegut und Handbeschickung und/oder Handentnahme
  4. 1.4.eins Punkt 4Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs beweglichem Sägeblatt, mit eingebauter mechanischer Vorschubeinrichtung für das Sägeblatt und Handbeschickung und/oder Handentnahme.

  1. 2.Ziffer 2Abrichthobelmaschinen mit Handvorschub für die Holzbearbeitung.
  2. 3.Ziffer 3Hobelmaschinen für einseitige Bearbeitung von Holz, mit eingebauter maschineller Vorschubeinrichtung und Handbeschickung und/oder Handentnahme.
  3. 4.Ziffer 4Folgende Arten von Bandsägen mit Handbeschickung und/oder Handentnahme zur Bearbeitung von Holz und von Werkstoffen mit ähnlichen physikalischen Eigenschaften oder von Fleisch und von Stoffen mit ähnlichen physikalischen Eigenschaften

  1. 4.1.4 Punkt einsSägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Sägeblatt und feststehendem oder hin- und her beweglichem Arbeitstisch oder Werkstückhalter;
  2. 4.2.4 Punkt 2Sägemaschinen, deren Sägeblatt auf einem hin- und her beweglichen Schlitten montiert ist.

  1. 5.Ziffer 5Kombinationen der in den Nummern 1 bis 4 und in Nummer 7 genannten Maschinen für die Bearbeitung von Holz und von Werkstoffen mit ähnlichen physikalischen Eigenschaften.
  2. 6.Ziffer 6Mehrspindel-Zapfenfräsmaschinen mit Handvorschub für die Holzbearbeitung.
  3. 7.Ziffer 7Senkrechte Tischfräsmaschinen mit Handvorschub für die Bearbeitung von Holz und von Werkstoffen mit ähnlichen physikalischen Eigenschaften.
  4. 9.Ziffer 9Pressen, einschließlich Biegepressen, für die Kaltbearbeitung von Metall mit Handbeschickung und/oder Handentnahme, deren beim Arbeitsvorgang bewegliche Teile einen Hub von mehr als 6 mm und eine Geschwindigkeit von mehr als 30 mm/s haben können.
  5. 10.Ziffer 10Kunststoffspritzgieß- und -formpressmaschinen mit Handbeschickung oder Handentnahme.
  6. 11.Ziffer 11Gummispritzgieß- und -formpressmaschinen mit Handbeschickung oder Handentnahme.
  7. 13.Ziffer 13Hausmüllsammelwagen für manuelle Beschickung mit Pressvorrichtung.
  8. 16.Ziffer 16Hebebühnen für Fahrzeuge.
  9. 17.Ziffer 17Maschinen zum Heben von Personen oder von Personen und Gütern, bei denen die Gefährdung eines Absturzes aus einer Höhe von mehr als 3 m besteht.
  10. 19.Ziffer 19Schutzeinrichtungen zur Personendetektion.
  11. 21.Ziffer 21Logikeinheiten für Sicherheitsfunktionen.
  12. 22.Ziffer 22Überrollschutzaufbau (ROPS).
  13. 23.Ziffer 23Schutzaufbau gegen herabfallende Gegenstände (FOPS).

Name, Kennnummer, Adresse, Aufgaben und Produkte der Benannten Stelle:

POTA- Prüf-Organisation Technischer Anlagen

Kenn.Nr. 2187

6370 Kitzbühel, Hornweg 31

Telefon: (05356) 73085, Telefax: (05356) 7308520, e-mail: office.kitz@pota.at

Zweigstelle Linz: 4020 Linz, Bockgasse 27

Telefon: (0732) 653512, Telefax: (0732) 604712, e-mail: office.linz@pota.at

Aufgabe:

EG-Baumusterprüfung (Anhang IX MSV 2010 bzw. Anhang IX Maschinen-RichtlinieEG-Baumusterprüfung (Anhang römisch neun MSV 2010 bzw. Anhang römisch neun Maschinen-Richtlinie

Sachgebiete (Nummerierung und Maschinengattungen aus Anhang IV MSV2010 bzw. Anhang IV Maschinen-Richtlinie):Sachgebiete (Nummerierung und Maschinengattungen aus Anhang römisch vier MSV2010 bzw. Anhang römisch vier Maschinen-Richtlinie):

  1. 17.Ziffer 17Maschinen zum Heben von Personen oder von Personen und Gütern, bei denen die Gefährdung eines Absturzes aus einer Höhe von mehr als 3 m besteht.

Aufgabe:

Umfassende Qualitätssicherung (Anhang X MSV 2010 bzw. Anhang X Maschinen-Richtlinie)Umfassende Qualitätssicherung (Anhang römisch zehn MSV 2010 bzw. Anhang römisch zehn Maschinen-Richtlinie)

Sachgebiete (Nummerierung und Maschinengattungen aus Anhang IV MSV2010 bzw. Anhang IV Maschinen-Richtlinie):Sachgebiete (Nummerierung und Maschinengattungen aus Anhang römisch vier MSV2010 bzw. Anhang römisch vier Maschinen-Richtlinie):

  1. 17.Ziffer 17Maschinen zum Heben von Personen oder von Personen und Gütern, bei denen die Gefährdung eines Absturzes aus einer Höhe von mehr als 3 m besteht.

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