§ 43 WPFG Einbeziehung von Holdinggesellschaften bei der Überwachung der Einhaltung des Gruppenkapitaltests

Wertpapierfirmengesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.02.2023 bis 31.12.9999

Die FMA hat Investmentholdinggesellschaften und gemischte Finanzholdinggesellschaften bei der Überwachung der Einhaltung des Gruppenkapitaltests miteinzubeziehen.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.02.2023 bis 31.12.9999

Die FMA hat Investmentholdinggesellschaften und gemischte Finanzholdinggesellschaften bei der Überwachung der Einhaltung des Gruppenkapitaltests miteinzubeziehen.

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