§ 14 GBRG Aufgaben des Registrierungsbeirates

Gesundheitsberuferegister-Gesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2017 bis 31.12.9999

Dem Registrierungsbeirat obliegen insbesondere folgende Aufgaben:

  1. 1.Ziffer einsBeratung und Empfehlung für ein einheitliches Vorgehen der Registrierungsbehörden,
  2. 2.Ziffer 2Beratung und Empfehlung über grundsätzliche Fragen der Registrierung sowie der Registerführung einschließlich der Qualitätssicherung,
  3. 3.Ziffer 3Beratung und Empfehlungen hinsichtlich der Steigerung der Akzeptanz und der generellen Ausrichtung der Registrierung,
  4. 4.Ziffer 4Empfehlungen über die Weiterentwicklung der Registrierung.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2017 bis 31.12.9999

Dem Registrierungsbeirat obliegen insbesondere folgende Aufgaben:

  1. 1.Ziffer einsBeratung und Empfehlung für ein einheitliches Vorgehen der Registrierungsbehörden,
  2. 2.Ziffer 2Beratung und Empfehlung über grundsätzliche Fragen der Registrierung sowie der Registerführung einschließlich der Qualitätssicherung,
  3. 3.Ziffer 3Beratung und Empfehlungen hinsichtlich der Steigerung der Akzeptanz und der generellen Ausrichtung der Registrierung,
  4. 4.Ziffer 4Empfehlungen über die Weiterentwicklung der Registrierung.

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