§ 24 MPG 2021 Wesentliche Änderungen

Medizinproduktegesetz 2021

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.07.2021 bis 31.12.9999

Die §§ 18 bis 23 gelten auch für wesentliche Änderungen von klinischen Prüfungen gemäß Art. 75 der Verordnung (EU) Nr. 745/2017 oder einer Leistungsstudie gemäß Art. 71 der Verordnung (EU) Nr. 746/2017. Die Paragraphen 18 bis 23 gelten auch für wesentliche Änderungen von klinischen Prüfungen gemäß Artikel 75, der Verordnung (EU) Nr. 745 aus 2017, oder einer Leistungsstudie gemäß Artikel 71, der Verordnung (EU) Nr. 746 aus 2017,.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.07.2021 bis 31.12.9999

Die §§ 18 bis 23 gelten auch für wesentliche Änderungen von klinischen Prüfungen gemäß Art. 75 der Verordnung (EU) Nr. 745/2017 oder einer Leistungsstudie gemäß Art. 71 der Verordnung (EU) Nr. 746/2017. Die Paragraphen 18 bis 23 gelten auch für wesentliche Änderungen von klinischen Prüfungen gemäß Artikel 75, der Verordnung (EU) Nr. 745 aus 2017, oder einer Leistungsstudie gemäß Artikel 71, der Verordnung (EU) Nr. 746 aus 2017,.

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