§ 26 TAMG Umsetzung der Bestimmungen zur Werbung

Tierarzneimittelgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2024 bis 31.12.9999

Hinsichtlich der im pharmazeutischen Unternehmen für die Einhaltung der Art. 119 bis 121 der Verordnung (EU) 2019/6 verantwortlichen Person ist § 56 AMG sinngemäß anzuwenden. Hinsichtlich der im pharmazeutischen Unternehmen für die Einhaltung der Artikel 119 bis 121 der Verordnung (EU) 2019/6 verantwortlichen Person ist Paragraph 56, AMG sinngemäß anzuwenden.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2024 bis 31.12.9999

Hinsichtlich der im pharmazeutischen Unternehmen für die Einhaltung der Art. 119 bis 121 der Verordnung (EU) 2019/6 verantwortlichen Person ist § 56 AMG sinngemäß anzuwenden. Hinsichtlich der im pharmazeutischen Unternehmen für die Einhaltung der Artikel 119 bis 121 der Verordnung (EU) 2019/6 verantwortlichen Person ist Paragraph 56, AMG sinngemäß anzuwenden.

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