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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
Besteht Anlass zur Durchlieferung durch Island, Norwegen oder Norwegendas Vereinigte Königreich, so ist nach § 36 EU-JZG vorzugehen. Besteht Anlass zur Durchlieferung durch Island, Norwegen oder Norwegendas Vereinigte Königreich, so ist nach Paragraph 36, EU-JZG vorzugehen.
Besteht Anlass zur Durchlieferung durch Island, Norwegen oder Norwegendas Vereinigte Königreich, so ist nach § 36 EU-JZG vorzugehen. Besteht Anlass zur Durchlieferung durch Island, Norwegen oder Norwegendas Vereinigte Königreich, so ist nach Paragraph 36, EU-JZG vorzugehen.