§ 43 GMSG Sorgfaltspflichten bei Neukonten von Rechtsträgern

Gemeinsamer Meldestandard-Gesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2016 bis 31.12.9999
Geltungsbereich des Hauptstückes

Die in den §§ 44 bis 46 geregelten Verfahren gelten für die Identifizierung meldepflichtiger Konten unter den Neukonten von Rechtsträgern. Die in den Paragraphen 44 bis 46 geregelten Verfahren gelten für die Identifizierung meldepflichtiger Konten unter den Neukonten von Rechtsträgern.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2016 bis 31.12.9999
Geltungsbereich des Hauptstückes

Die in den §§ 44 bis 46 geregelten Verfahren gelten für die Identifizierung meldepflichtiger Konten unter den Neukonten von Rechtsträgern. Die in den Paragraphen 44 bis 46 geregelten Verfahren gelten für die Identifizierung meldepflichtiger Konten unter den Neukonten von Rechtsträgern.

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