§ 4 WFA-UV Inkrafttreten

WFA-Umwelt-Verordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 05.03.2026 bis 31.12.9999
Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2013 in Kraft.

  1. (1)Absatz eins,Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2013 in Kraft.
  2. (2)Absatz 2,Der Titel, die Anlage 1 zu § 2 und die Anlage 2 zu § 3 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 43/2026 treten mit 1. Jänner 2026 in Kraft.Der Titel, die Anlage 1 zu Paragraph 2 und die Anlage 2 zu Paragraph 3, in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 43 aus 2026, treten mit 1. Jänner 2026 in Kraft.

Stand vor dem 04.03.2026

In Kraft vom 01.01.2013 bis 04.03.2026
Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2013 in Kraft.

  1. (1)Absatz eins,Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2013 in Kraft.
  2. (2)Absatz 2,Der Titel, die Anlage 1 zu § 2 und die Anlage 2 zu § 3 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 43/2026 treten mit 1. Jänner 2026 in Kraft.Der Titel, die Anlage 1 zu Paragraph 2 und die Anlage 2 zu Paragraph 3, in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 43 aus 2026, treten mit 1. Jänner 2026 in Kraft.

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