Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.09.2026
(1)Absatz eins,Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2013 in Kraft.
(2)Absatz 2,Der Titel, die Anlage 1 zu § 2 und die Anlage 2 zu § 3 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 43/2026 treten mit 1. Jänner 2026 in Kraft.Der Titel, die Anlage 1 zu Paragraph 2 und die Anlage 2 zu Paragraph 3, in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 43 aus 2026, treten mit 1. Jänner 2026 in Kraft.
In Kraft seit 05.03.2026 bis 31.12.9999
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