§ 166 GSP-AV Förderfähige Kosten

GAP-Strategieplan-Anwendungsverordnung

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 06.08.2024 bis 31.12.9999
Es werden nur die zusätzlichen Kosten (Sachkosten und Personalkosten) zur herkömmlichen Herstellungsweise sowie Einkommensverluste gefördert. Zusätzliche Gewinne und Kosteneinsparungen sind zu berücksichtigen.

  1. (1)Absatz eins,Es werden nur die zusätzlichen Kosten (Sachkosten und Personalkosten) zur herkömmlichen Herstellungsweise sowie Einkommensverluste gefördert. Zusätzliche Gewinne und Kosteneinsparungen sind zu berücksichtigen.
  2. (2)Absatz 2,Für folgende Aktivitäten werden Einheitskosten angewendet:
    1. a)Litera aResistentes Saatgut – Spinat
    2. b)Litera bResistentes Saatgut – Basilikum.
  3. (3)Absatz 3,Die Einheitskostensätze gemäß Abs. 2 werden von der AMA kundgemacht und sind regelmäßig zu valorisieren.Die Einheitskostensätze gemäß Absatz 2, werden von der AMA kundgemacht und sind regelmäßig zu valorisieren.

Stand vor dem 05.08.2024

In Kraft vom 01.01.2023 bis 05.08.2024
Es werden nur die zusätzlichen Kosten (Sachkosten und Personalkosten) zur herkömmlichen Herstellungsweise sowie Einkommensverluste gefördert. Zusätzliche Gewinne und Kosteneinsparungen sind zu berücksichtigen.

  1. (1)Absatz eins,Es werden nur die zusätzlichen Kosten (Sachkosten und Personalkosten) zur herkömmlichen Herstellungsweise sowie Einkommensverluste gefördert. Zusätzliche Gewinne und Kosteneinsparungen sind zu berücksichtigen.
  2. (2)Absatz 2,Für folgende Aktivitäten werden Einheitskosten angewendet:
    1. a)Litera aResistentes Saatgut – Spinat
    2. b)Litera bResistentes Saatgut – Basilikum.
  3. (3)Absatz 3,Die Einheitskostensätze gemäß Abs. 2 werden von der AMA kundgemacht und sind regelmäßig zu valorisieren.Die Einheitskostensätze gemäß Absatz 2, werden von der AMA kundgemacht und sind regelmäßig zu valorisieren.

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