§ 174 GSP-AV Verringerung des Abfallaufkommens sowie Verbesserung der Abfallbewirtschaftung (47-17)

GAP-Strategieplan-Anwendungsverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 06.08.2024 bis 31.12.9999
Fördergegenstände

Folgende Fördergegenstände kommen für die Förderung in Betracht:

  1. 1.Ziffer einsAbfallvermeidung in der Produktion, zB Nutzung biologisch abbaubarer Folien.
  2. 2.Ziffer 2Abfallvermeidung bei der Kennzeichnung, zB „natural branding“ (Laserbeschriftung mittels CO2-Laser),
  3. 3.Ziffer 3Abfallverwertung von organischen Abfällen (ausgenommen ist der Verkauf von Kompost) mittels:
    1. a)Litera aVerarbeitung von Pflanzenresten wie Kompostierungsanlagen, Biofermenter, Biomassekompostierungsanlage und Kompostwender,
    2. b)Litera bAusrüstung für die Fragmentierung von Zweigen und Ernterückständen, zB Hackschnitzelmaschinen (kein Verkauf der Hackschnitzel, nur in Zusammenhang mit vorhandener /beantragter Hackschnitzelheizung förderbar) und,
    3. c)Litera cErwerb von Geräten zur Umwandlung von Abfallstoffen aus dem Obst- und Gemüseanbau in Rohstoffe zur Verbesserung der Kreislaufwirtschaft. und
  4. 4.Ziffer 4Erwerb von Geräten/Anlagen zur Abfallvermeidung in der Lagerung/Aufbereitung oder Inanspruchnahme von entsprechenden Dienstleistungen (zB Heißwasserduschen zur Nacherntebehandlung).

Stand vor dem 05.08.2024

In Kraft vom 01.01.2023 bis 05.08.2024
Fördergegenstände

Folgende Fördergegenstände kommen für die Förderung in Betracht:

  1. 1.Ziffer einsAbfallvermeidung in der Produktion, zB Nutzung biologisch abbaubarer Folien.
  2. 2.Ziffer 2Abfallvermeidung bei der Kennzeichnung, zB „natural branding“ (Laserbeschriftung mittels CO2-Laser),
  3. 3.Ziffer 3Abfallverwertung von organischen Abfällen (ausgenommen ist der Verkauf von Kompost) mittels:
    1. a)Litera aVerarbeitung von Pflanzenresten wie Kompostierungsanlagen, Biofermenter, Biomassekompostierungsanlage und Kompostwender,
    2. b)Litera bAusrüstung für die Fragmentierung von Zweigen und Ernterückständen, zB Hackschnitzelmaschinen (kein Verkauf der Hackschnitzel, nur in Zusammenhang mit vorhandener /beantragter Hackschnitzelheizung förderbar) und,
    3. c)Litera cErwerb von Geräten zur Umwandlung von Abfallstoffen aus dem Obst- und Gemüseanbau in Rohstoffe zur Verbesserung der Kreislaufwirtschaft. und
  4. 4.Ziffer 4Erwerb von Geräten/Anlagen zur Abfallvermeidung in der Lagerung/Aufbereitung oder Inanspruchnahme von entsprechenden Dienstleistungen (zB Heißwasserduschen zur Nacherntebehandlung).

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