§ 237 GSP-AV Fördergegenstände

GAP-Strategieplan-Anwendungsverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 03.01.2026 bis 31.12.9999

Folgende Fördergegenstände kommen für die Förderung in Betracht:

  1. 1.Ziffer einsabsatzfördernde Aktivitäten in den Medien von Drittländern wie zB Inserate in Printmedien, Ankündigung von Veranstaltungen, Medienpromotion, Social Media, Podcast, Internet, TV-Spots und Rundfunkspots;
  2. 2.Ziffer 2PR, Promotion und Verkaufsförderung: gefördert werden folgende Aktivitäten im stationären und im Online-Vertrieb (zB Importeure, Händler, Gastronomen):
    1. a)Litera aim Bereich der Imagepromotion wie zB die Veranstaltung von Österreich-Wochen, Weinevents, Trade Tastings, Consumer-Dinners und Tastings;
    2. b)Litera bim Bereich von Informationsreisen nach Österreich für Presse und Fachpublikum aus Drittlandsmärkten (Importeure, Sommeliers, Wine-Educators, Distributeure und Vertrieb, Vinothekare, Weinfachberater etc.);
    3. c)Litera cim Bereich der Verkaufsförderung auch Maßnahmen und Verkostungen am POS und online;
    4. d)Litera dim Bereich der klassischen PR-Arbeit wie zB Presseaussendungen, sonstige PR Aktivitäten und Kosten für PR-Agenturen;
  3. 3.Ziffer 3Erstellung und Versand (auch durch Importeure) von Werbemitteln, zB Broschüren, Pressetexten, didaktischem Material, DVDs, Plakaten, geografischen Karten sowie zielgruppenspezifischen Webseiten (einschließlich Übersetzungskosten) für den Einsatz auf Drittlandsmärkten;
  4. 4.Ziffer 4Teilnahme an verkaufsfördernden Veranstaltungen in Drittländernzur Förderung des Absatzes auf Drittlandsmärkten wie zB Messen, Road Shows, Wine-Dinners, Seminaren, Annual Tastings und Verkostungen für Presse, Fachpublikum und Konsumenten;
  5. 5.Ziffer 5Erstellung von Studien über neue Märkte zur Verbesserung der Absatzmöglichkeiten sowie Studien zur Bewertung der Ergebnisse von Absatzförderungsmaßnahmen.

Stand vor dem 02.01.2026

In Kraft vom 01.01.2023 bis 02.01.2026

Folgende Fördergegenstände kommen für die Förderung in Betracht:

  1. 1.Ziffer einsabsatzfördernde Aktivitäten in den Medien von Drittländern wie zB Inserate in Printmedien, Ankündigung von Veranstaltungen, Medienpromotion, Social Media, Podcast, Internet, TV-Spots und Rundfunkspots;
  2. 2.Ziffer 2PR, Promotion und Verkaufsförderung: gefördert werden folgende Aktivitäten im stationären und im Online-Vertrieb (zB Importeure, Händler, Gastronomen):
    1. a)Litera aim Bereich der Imagepromotion wie zB die Veranstaltung von Österreich-Wochen, Weinevents, Trade Tastings, Consumer-Dinners und Tastings;
    2. b)Litera bim Bereich von Informationsreisen nach Österreich für Presse und Fachpublikum aus Drittlandsmärkten (Importeure, Sommeliers, Wine-Educators, Distributeure und Vertrieb, Vinothekare, Weinfachberater etc.);
    3. c)Litera cim Bereich der Verkaufsförderung auch Maßnahmen und Verkostungen am POS und online;
    4. d)Litera dim Bereich der klassischen PR-Arbeit wie zB Presseaussendungen, sonstige PR Aktivitäten und Kosten für PR-Agenturen;
  3. 3.Ziffer 3Erstellung und Versand (auch durch Importeure) von Werbemitteln, zB Broschüren, Pressetexten, didaktischem Material, DVDs, Plakaten, geografischen Karten sowie zielgruppenspezifischen Webseiten (einschließlich Übersetzungskosten) für den Einsatz auf Drittlandsmärkten;
  4. 4.Ziffer 4Teilnahme an verkaufsfördernden Veranstaltungen in Drittländernzur Förderung des Absatzes auf Drittlandsmärkten wie zB Messen, Road Shows, Wine-Dinners, Seminaren, Annual Tastings und Verkostungen für Presse, Fachpublikum und Konsumenten;
  5. 5.Ziffer 5Erstellung von Studien über neue Märkte zur Verbesserung der Absatzmöglichkeiten sowie Studien zur Bewertung der Ergebnisse von Absatzförderungsmaßnahmen.

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