§ 21 BilDokV 2021 Sozioökonomische Faktoren

Bildungsdokumentationsverordnung 2021

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 19.02.2026 bis 31.12.9999
Erhebungsstichtage

Für Datenübermittlungen zu statistischen Kontextinformationen zur Gesamtevidenz der Schülerinnen und Schüler sind die Erhebungsstichtage gemäß § 4 Abs. 1 und 3 anzuwenden. Berichtszeitraum für die Datenübermittlung ist das jeweils zweitvorangegangene Schuljahr. Für Daten aus dem Register der Erwerbsstatistik gemäß Anlage II des Bundesstatistikgesetzes 2000, BGBl. I Nr. 163/1999, ist der 31. Oktober jedes Kalenderjahres Stichtag. Für Datenübermittlungen zu statistischen Kontextinformationen zur Gesamtevidenz der Schülerinnen und Schüler sind die Erhebungsstichtage gemäß Paragraph 4, Absatz eins und 3 anzuwenden. Berichtszeitraum für die Datenübermittlung ist das jeweils zweitvorangegangene Schuljahr. Für Daten aus dem Register der Erwerbsstatistik gemäß Anlage römisch zwei des Bundesstatistikgesetzes 2000, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 163 aus 1999,, ist der 31. Oktober jedes Kalenderjahres Stichtag.

Stand vor dem 18.02.2026

In Kraft vom 01.09.2021 bis 18.02.2026
Erhebungsstichtage

Für Datenübermittlungen zu statistischen Kontextinformationen zur Gesamtevidenz der Schülerinnen und Schüler sind die Erhebungsstichtage gemäß § 4 Abs. 1 und 3 anzuwenden. Berichtszeitraum für die Datenübermittlung ist das jeweils zweitvorangegangene Schuljahr. Für Daten aus dem Register der Erwerbsstatistik gemäß Anlage II des Bundesstatistikgesetzes 2000, BGBl. I Nr. 163/1999, ist der 31. Oktober jedes Kalenderjahres Stichtag. Für Datenübermittlungen zu statistischen Kontextinformationen zur Gesamtevidenz der Schülerinnen und Schüler sind die Erhebungsstichtage gemäß Paragraph 4, Absatz eins und 3 anzuwenden. Berichtszeitraum für die Datenübermittlung ist das jeweils zweitvorangegangene Schuljahr. Für Daten aus dem Register der Erwerbsstatistik gemäß Anlage römisch zwei des Bundesstatistikgesetzes 2000, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 163 aus 1999,, ist der 31. Oktober jedes Kalenderjahres Stichtag.

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