§ 1 WTBG 2017 Berufsrecht

Wirtschaftstreuhandberufsgesetz 2017

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 16.09.2017 bis 31.12.9999
Wirtschaftstreuhandberufe
  1. (1)Absatz eins,Wirtschaftstreuhandberufe sind folgende Berufe:
    1. 1.Ziffer einsWirtschaftsprüfer und
    2. 2.Ziffer 2Steuerberater.
  2. (2)Absatz 2,Die Wirtschaftstreuhandberufe sind freie Berufe.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 16.09.2017 bis 31.12.9999
Wirtschaftstreuhandberufe
  1. (1)Absatz eins,Wirtschaftstreuhandberufe sind folgende Berufe:
    1. 1.Ziffer einsWirtschaftsprüfer und
    2. 2.Ziffer 2Steuerberater.
  2. (2)Absatz 2,Die Wirtschaftstreuhandberufe sind freie Berufe.

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