Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 04.09.2026
Wirtschaftstreuhandberufe
(1)Absatz eins,Wirtschaftstreuhandberufe sind folgende Berufe:
1.Ziffer einsWirtschaftsprüfer und
2.Ziffer 2Steuerberater.
(2)Absatz 2,Die Wirtschaftstreuhandberufe sind freie Berufe.
In Kraft seit 16.09.2017 bis 31.12.9999
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