§ 194 WTBG 2017 Passives Wahlrecht

Wirtschaftstreuhandberufsgesetz 2017

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 16.09.2017 bis 31.12.9999

Wählbar sind alle natürlichen ordentlichen Mitglieder der Kammer der Wirtschaftstreuhänder, die

  1. 1.Ziffer einsam Tag der Wahlausschreibung bereits mindestens ein Jahr der Kammer der Wirtschaftstreuhänder als ordentliches Mitglied angehört haben und
  2. 2.Ziffer 2die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 16.09.2017 bis 31.12.9999

Wählbar sind alle natürlichen ordentlichen Mitglieder der Kammer der Wirtschaftstreuhänder, die

  1. 1.Ziffer einsam Tag der Wahlausschreibung bereits mindestens ein Jahr der Kammer der Wirtschaftstreuhänder als ordentliches Mitglied angehört haben und
  2. 2.Ziffer 2die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen.

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