§ 226 WTBG 2017 Leitung

Wirtschaftstreuhandberufsgesetz 2017

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 16.09.2017 bis 31.12.9999

Die Wahl der Mitglieder des Präsidiums ist vom Vorsitzenden der Hauptwahlkommission zu leiten.

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In Kraft vom 16.09.2017 bis 31.12.9999

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