§ 62 BHV 2013 Veränderung im Nettovermögen

Bundeshaushaltsverordnung 2013

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2013 bis 31.12.9999

Die Veränderungen im Nettovermögen eines Detailbudgets in der Verrechnung ergeben sich ausgehend vom Nettovermögen zum 31. Dezember des vorangegangenen Finanzjahres aus

  1. 1.Ziffer einsden Änderungen in den Ansatz- und Bewertungsmethoden,
  2. 2.Ziffer 2den Veränderungen des beizulegenden Zeitwerts aus der Folgebewertung von zur Veräußerung verfügbaren aktiven Finanzinstrumenten,
  3. 3.Ziffer 3den Veränderungen des Anteils des Bundes am geschätzten Nettovermögens eines Unternehmens aus der Folgebewertung von Beteiligungen,
  4. 4.Ziffer 4den Veränderungen des beizulegenden Zeitwerts aus der Folgebewertung von Kulturgütern,
  5. 5.Ziffer 5den Differenzen aus der Fremdwährungsumrechnung in fremder Währung gehaltener Vermögenswerte und Fremdmittel mit dem Referenzkurs der EZB zum 31. Dezember des Finanzjahres,
  6. 6.Ziffer 6dem Nettoergebnis des Finanzjahres und
  7. 7.Ziffer 7der Bundesfinanzierung des Detailbudgets.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2013 bis 31.12.9999

Die Veränderungen im Nettovermögen eines Detailbudgets in der Verrechnung ergeben sich ausgehend vom Nettovermögen zum 31. Dezember des vorangegangenen Finanzjahres aus

  1. 1.Ziffer einsden Änderungen in den Ansatz- und Bewertungsmethoden,
  2. 2.Ziffer 2den Veränderungen des beizulegenden Zeitwerts aus der Folgebewertung von zur Veräußerung verfügbaren aktiven Finanzinstrumenten,
  3. 3.Ziffer 3den Veränderungen des Anteils des Bundes am geschätzten Nettovermögens eines Unternehmens aus der Folgebewertung von Beteiligungen,
  4. 4.Ziffer 4den Veränderungen des beizulegenden Zeitwerts aus der Folgebewertung von Kulturgütern,
  5. 5.Ziffer 5den Differenzen aus der Fremdwährungsumrechnung in fremder Währung gehaltener Vermögenswerte und Fremdmittel mit dem Referenzkurs der EZB zum 31. Dezember des Finanzjahres,
  6. 6.Ziffer 6dem Nettoergebnis des Finanzjahres und
  7. 7.Ziffer 7der Bundesfinanzierung des Detailbudgets.

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten