§ 88 BHV 2013 Kostenartengruppen

Bundeshaushaltsverordnung 2013

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 19.03.2026 bis 31.12.9999
  1. (1)Absatz eins,Die Kostenarten sind vollständig und eindeutig folgenden Kostenartengruppen zuzuordnen:
    1. 1.Ziffer einsPrimäre Kosten:
      1. a)Litera aPersonalkosten
        1. aa)Sub-Litera, a, aNicht disponible Personalkosten
        2. bb)Sub-Litera, b, bDisponible Personalkosten
      2. b)Litera bBetriebskosten
        1. aa)Sub-Litera, a, aVergütungen
        2. bb)Sub-Litera, b, bMaterial- und Verbrauchsgüter
        3. cc)Sub-Litera, c, cMieten
        4. dd)Sub-Litera, d, dInstandhaltung
        5. ee)Sub-Litera, e, eKommunikation
        6. ff)Sub-Litera, f, fReisen
        7. gg)Sub-Litera, g, gWerkleistungen
        8. hh)Sub-Litera, h, hPersonalleihe, Ausbildungsverhältnisse
        9. ii)Sub-Litera, i, iIT-Kosten
        10. jj)Sub-Litera, j, jTransporte durch Dritte
        11. kk)Sub-Litera, k, kPräsenz- und Zivildienstleistende
        12. ll)Sub-Litera, l, lAbschreibungen
        13. mm)Sub-Litera, m, mSonstige betriebliche Sachkosten
      3. c)Litera cErlöse
    2. 2.Ziffer 2Sekundäre Kosten
    3. 3.Ziffer 3Abweichungen
    4. 4.Ziffer 4TransferaufwandTransfers und sonstiger neutraler Aufwand:
      1. a)Litera aTransferaufwand
      2. b)Litera bSonstiger neutraler Aufwand
        1. aa)Sub-Litera, a, aAllgemeiner neutraler Aufwand
        2. bb)Sub-Litera, b, bHeeresanlagen
        3. cc)Sub-Litera, c, cWertberichtigung, Forderungsabschreibung
      3. c)Litera cTransferertrag und sonstiger neutraler Ertrag
        1. aa)Sub-Litera, a, aSteuer- und Zollertrag
        2. bb)Sub-Litera, b, bTransferertrag.
        .
  2. (2)Absatz 2,Primäre Kostenarten umfassen Kosten und Erlöse, die aus der Ergebnisrechnung abgeleitet werden, sowie kalkulatorische Mieten.
  3. (3)Absatz 3,Sekundäre Kostenarten dienen zur Abbildung von Werteflüssen in der Kostenrechnung. Für die Verrechnung von Kosten zwischen Kostenstellen (einschließlich interner Leistungen, die als Kostenstellen geführt werden) und der Verrechnung von Kosten auf Kostenträgern (externe Leistungen) sind sekundäre Kostenarten von der Bundesministerin für Finanzen oder dem Bundesminister für Finanzen vorzugeben.
  4. (4)Absatz 4,Der Kostenartengruppe „Transferaufwand und sonstiger neutraler Aufwand“ (Abs. 1 Z 4) sind jene Aufwendungen bzw. Erträge zuzuordnen, die nicht im Zusammenhang mit der Leistungserbringung und Leistungserstellung stehen. Diese sind auf eigenen Kontierungsobjekten auszuweisen.Der Kostenartengruppe „Transferaufwand und sonstiger neutraler Aufwand“ (Absatz eins, Ziffer 4,) sind jene Aufwendungen bzw. Erträge zuzuordnen, die nicht im Zusammenhang mit der Leistungserbringung und Leistungserstellung stehen. Diese sind auf eigenen Kontierungsobjekten auszuweisen.

Stand vor dem 18.03.2026

In Kraft vom 01.01.2013 bis 18.03.2026
  1. (1)Absatz eins,Die Kostenarten sind vollständig und eindeutig folgenden Kostenartengruppen zuzuordnen:
    1. 1.Ziffer einsPrimäre Kosten:
      1. a)Litera aPersonalkosten
        1. aa)Sub-Litera, a, aNicht disponible Personalkosten
        2. bb)Sub-Litera, b, bDisponible Personalkosten
      2. b)Litera bBetriebskosten
        1. aa)Sub-Litera, a, aVergütungen
        2. bb)Sub-Litera, b, bMaterial- und Verbrauchsgüter
        3. cc)Sub-Litera, c, cMieten
        4. dd)Sub-Litera, d, dInstandhaltung
        5. ee)Sub-Litera, e, eKommunikation
        6. ff)Sub-Litera, f, fReisen
        7. gg)Sub-Litera, g, gWerkleistungen
        8. hh)Sub-Litera, h, hPersonalleihe, Ausbildungsverhältnisse
        9. ii)Sub-Litera, i, iIT-Kosten
        10. jj)Sub-Litera, j, jTransporte durch Dritte
        11. kk)Sub-Litera, k, kPräsenz- und Zivildienstleistende
        12. ll)Sub-Litera, l, lAbschreibungen
        13. mm)Sub-Litera, m, mSonstige betriebliche Sachkosten
      3. c)Litera cErlöse
    2. 2.Ziffer 2Sekundäre Kosten
    3. 3.Ziffer 3Abweichungen
    4. 4.Ziffer 4TransferaufwandTransfers und sonstiger neutraler Aufwand:
      1. a)Litera aTransferaufwand
      2. b)Litera bSonstiger neutraler Aufwand
        1. aa)Sub-Litera, a, aAllgemeiner neutraler Aufwand
        2. bb)Sub-Litera, b, bHeeresanlagen
        3. cc)Sub-Litera, c, cWertberichtigung, Forderungsabschreibung
      3. c)Litera cTransferertrag und sonstiger neutraler Ertrag
        1. aa)Sub-Litera, a, aSteuer- und Zollertrag
        2. bb)Sub-Litera, b, bTransferertrag.
        .
  2. (2)Absatz 2,Primäre Kostenarten umfassen Kosten und Erlöse, die aus der Ergebnisrechnung abgeleitet werden, sowie kalkulatorische Mieten.
  3. (3)Absatz 3,Sekundäre Kostenarten dienen zur Abbildung von Werteflüssen in der Kostenrechnung. Für die Verrechnung von Kosten zwischen Kostenstellen (einschließlich interner Leistungen, die als Kostenstellen geführt werden) und der Verrechnung von Kosten auf Kostenträgern (externe Leistungen) sind sekundäre Kostenarten von der Bundesministerin für Finanzen oder dem Bundesminister für Finanzen vorzugeben.
  4. (4)Absatz 4,Der Kostenartengruppe „Transferaufwand und sonstiger neutraler Aufwand“ (Abs. 1 Z 4) sind jene Aufwendungen bzw. Erträge zuzuordnen, die nicht im Zusammenhang mit der Leistungserbringung und Leistungserstellung stehen. Diese sind auf eigenen Kontierungsobjekten auszuweisen.Der Kostenartengruppe „Transferaufwand und sonstiger neutraler Aufwand“ (Absatz eins, Ziffer 4,) sind jene Aufwendungen bzw. Erträge zuzuordnen, die nicht im Zusammenhang mit der Leistungserbringung und Leistungserstellung stehen. Diese sind auf eigenen Kontierungsobjekten auszuweisen.

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