§ 92 BHV 2013 Leistungsrechnung

Bundeshaushaltsverordnung 2013

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2013 bis 31.12.9999
Leistungsrechnung

Die Leistungsrechnung bildet eine Grundlage für die Errechnung von Leistungskennzahlen, mit deren Hilfe eine betriebswirtschaftliche Steuerung der Organe unterstützt wird. Im Rahmen der Leistungsrechnung sind folgende Aufgaben durchzuführen:

  1. 1.Ziffer einsFestlegung und Beschreibung der von einem Organ erbrachten Leistung,
  2. 2.Ziffer 2Erfassung der Leistungsmenge durch Mengen- oder Leistungszeitmessung oder Schätzung für den Zweck der Kalkulation der Leistung und
  3. 3.Ziffer 3Kalkulation der Leistung.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2013 bis 31.12.9999
Leistungsrechnung

Die Leistungsrechnung bildet eine Grundlage für die Errechnung von Leistungskennzahlen, mit deren Hilfe eine betriebswirtschaftliche Steuerung der Organe unterstützt wird. Im Rahmen der Leistungsrechnung sind folgende Aufgaben durchzuführen:

  1. 1.Ziffer einsFestlegung und Beschreibung der von einem Organ erbrachten Leistung,
  2. 2.Ziffer 2Erfassung der Leistungsmenge durch Mengen- oder Leistungszeitmessung oder Schätzung für den Zweck der Kalkulation der Leistung und
  3. 3.Ziffer 3Kalkulation der Leistung.

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