§ 123 BHV 2013 Feststellung von Unrichtigkeiten bei der Prüfung der sachlichen und rechnerischen Richtigkeit

Bundeshaushaltsverordnung 2013

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 25.08.2010 bis 31.12.9999

Werden bei der Prüfung der sachlichen und rechnerischen Richtigkeit eines Beleges Unrichtigkeiten oder sonstige Mängel festgestellt, sind diese der Ausstellerin oder dem Aussteller des Beleges mitzuteilen.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 25.08.2010 bis 31.12.9999

Werden bei der Prüfung der sachlichen und rechnerischen Richtigkeit eines Beleges Unrichtigkeiten oder sonstige Mängel festgestellt, sind diese der Ausstellerin oder dem Aussteller des Beleges mitzuteilen.

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