§ 18a LVR 2014 Ausweichregeln für unbemannte Luftfahrzeuge

Luftverkehrsregeln 2014

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 12.08.2022 bis 31.12.9999

Beim Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge ist auf die weiteren Teilnehmer des Luftverkehrs zu achten. Unbemannte Luftfahrzeuge haben anderen Luftfahrzeugen stets auszuweichen, wobei unbemannte Luftfahrzeuge gegenüber allen anderen Luftfahrzeugen Nachrang haben.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 12.08.2022 bis 31.12.9999

Beim Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge ist auf die weiteren Teilnehmer des Luftverkehrs zu achten. Unbemannte Luftfahrzeuge haben anderen Luftfahrzeugen stets auszuweichen, wobei unbemannte Luftfahrzeuge gegenüber allen anderen Luftfahrzeugen Nachrang haben.

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