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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
Der Erwerb oder der Verlust des Eigentums an Kulturgütern ist nach der Rückgabe nach den Sachnormen des ersuchenden Mitgliedstaates zu beurteilen, wenn der Erwerb oder Verlust des Eigentums auf Sachverhalten beruhen, die sich zwischen der unrechtmäßigen Verbringung und der Rückgabe vollendet haben.
Der Erwerb oder der Verlust des Eigentums an Kulturgütern ist nach der Rückgabe nach den Sachnormen des ersuchenden Mitgliedstaates zu beurteilen, wenn der Erwerb oder Verlust des Eigentums auf Sachverhalten beruhen, die sich zwischen der unrechtmäßigen Verbringung und der Rückgabe vollendet haben.