§ 16 SVSG

Selbständigen-Sozialversicherungsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2020 bis 31.12.9999
Arten der Verwaltungskörper

Die Verwaltungskörper des Versicherungsträgers sind

  1. 1.Ziffer einsder Verwaltungsrat,
  2. 2.Ziffer 2die Hauptversammlung und
  3. 3.Ziffer 3die Landesstellenausschüsse.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2020 bis 31.12.9999
Arten der Verwaltungskörper

Die Verwaltungskörper des Versicherungsträgers sind

  1. 1.Ziffer einsder Verwaltungsrat,
  2. 2.Ziffer 2die Hauptversammlung und
  3. 3.Ziffer 3die Landesstellenausschüsse.

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