§ 36 UHSBV Außerkrafttreten der Vorgängerverordnung

Universitäts- und Hochschulstatistik- und Bildungsdokumentationsverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.10.2022 bis 31.12.9999

Die Universitäts- und Hochschulstatistik- und Bildungsdokumentationsverordnung – UHSBV, BGBl. II Nr. 216/2019, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 20/2021, tritt mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung außer Kraft. Die Universitäts- und Hochschulstatistik- und Bildungsdokumentationsverordnung – UHSBV, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 216 aus 2019,, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 20 aus 2021,, tritt mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung außer Kraft.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.10.2022 bis 31.12.9999

Die Universitäts- und Hochschulstatistik- und Bildungsdokumentationsverordnung – UHSBV, BGBl. II Nr. 216/2019, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 20/2021, tritt mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung außer Kraft. Die Universitäts- und Hochschulstatistik- und Bildungsdokumentationsverordnung – UHSBV, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 216 aus 2019,, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 20 aus 2021,, tritt mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung außer Kraft.

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