Anl. 7 UHSBV

Universitäts- und Hochschulstatistik- und Bildungsdokumentationsverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 03.04.2026 bis 31.12.9999
  1. 1.Ziffer einsMerkmale ordentlicher Studien:

Lfd. Nr.

Feldinhalt

Anmerkungen

1

Personenkennzeichen

codiert nach BIS-SST

2

Matrikelnummer

codiert gemäß § 4codiert gemäß Paragraph 4

3

Bereichsspezifisches Personenkennzeichen BF

4

Geburtsdatum

codiert nach BIS-SST, DVUH

5

Staatsangehörigkeit

codiert gemäß § 13 Abs. 4codiert gemäß Paragraph 13, Absatz 4

6

Geschlecht

codiert gemäß § 13 Abs. 3codiert gemäß Paragraph 13, Absatz 3

7

Staat des Heimatortes

codiert gemäß § 13 Abs. 4codiert gemäß Paragraph 13, Absatz 4

8

Postleitzahl des Heimatortes

codiert nach BIS-SST, DVUH

9

Bezeichnung des Heimatortes

codiert nach BIS-SST, DVUH

10

Zugangsvoraussetzung (Schulform)

codiert nach BIS-SST

11

Zugangsvoraussetzung Master

codiert nach BIS-SST

12

Datum der Erlangung der Zugangsvoraussetzung (Schulform)

codiert nach BIS-SST

13

Datum der Erlangung der Zugangsvoraussetzung Master

codiert nach BIS-SST

14

Ausstellungsstaat der Urkunde über die Zugangsvoraussetzung (Schulform)

codiert gemäß § 13 Abs. 4codiert gemäß Paragraph 13, Absatz 4

15

Ausstellungsstaat der Urkunde über die Zugangsvoraussetzung Master

codiert nach BIS-SST, DVUH

16

Studiengangskennzahl

codiert nach BIS-SST, DVUH

17

Studiengangsart

codiert nach BIS-SST

18

Standort

codiert nach BIS-SST

19

Organisationsform

codiert nach BIS-SST

20

Startsemester des Studiengangs

21

Beginndatum des Studiums

(JJJJMMTT)

22

Beendigungsdatum des Studiums

(JJJJMMTT)

23

Ausbildungssemester

codiert nach BIS-SST

24

Studierendenstatus

codiert nach BIS-SST

25

Studienanfänger/in

26

Berufstätigkeit

codiert nach BIS-SST

27

VonNachPersKZ

codiert nach BIS-SST

28

Mobilitätsprogramm (internationale Mobilität)

codiert nach BIS-SST, DVUH

29

Gastland (internationale Mobilität)

codiert gemäß § 13 Abs. 4codiert gemäß Paragraph 13, Absatz 4

30

Mobilitätsprogramm des gemeinsamen Studiums

codiert nach BIS-SST

31

Studierendentyp im gemeinsamen Studium

codiert nach BIS-SST

32

Partnerinstitution des gemeinsamen Studiums

codiert nach BIS-SST

  1. 2.Ziffer 2

Stand vor dem 02.04.2026

In Kraft vom 01.08.2023 bis 02.04.2026
  1. 1.Ziffer einsMerkmale ordentlicher Studien:

Lfd. Nr.

Feldinhalt

Anmerkungen

1

Personenkennzeichen

codiert nach BIS-SST

2

Matrikelnummer

codiert gemäß § 4codiert gemäß Paragraph 4

3

Bereichsspezifisches Personenkennzeichen BF

4

Geburtsdatum

codiert nach BIS-SST, DVUH

5

Staatsangehörigkeit

codiert gemäß § 13 Abs. 4codiert gemäß Paragraph 13, Absatz 4

6

Geschlecht

codiert gemäß § 13 Abs. 3codiert gemäß Paragraph 13, Absatz 3

7

Staat des Heimatortes

codiert gemäß § 13 Abs. 4codiert gemäß Paragraph 13, Absatz 4

8

Postleitzahl des Heimatortes

codiert nach BIS-SST, DVUH

9

Bezeichnung des Heimatortes

codiert nach BIS-SST, DVUH

10

Zugangsvoraussetzung (Schulform)

codiert nach BIS-SST

11

Zugangsvoraussetzung Master

codiert nach BIS-SST

12

Datum der Erlangung der Zugangsvoraussetzung (Schulform)

codiert nach BIS-SST

13

Datum der Erlangung der Zugangsvoraussetzung Master

codiert nach BIS-SST

14

Ausstellungsstaat der Urkunde über die Zugangsvoraussetzung (Schulform)

codiert gemäß § 13 Abs. 4codiert gemäß Paragraph 13, Absatz 4

15

Ausstellungsstaat der Urkunde über die Zugangsvoraussetzung Master

codiert nach BIS-SST, DVUH

16

Studiengangskennzahl

codiert nach BIS-SST, DVUH

17

Studiengangsart

codiert nach BIS-SST

18

Standort

codiert nach BIS-SST

19

Organisationsform

codiert nach BIS-SST

20

Startsemester des Studiengangs

21

Beginndatum des Studiums

(JJJJMMTT)

22

Beendigungsdatum des Studiums

(JJJJMMTT)

23

Ausbildungssemester

codiert nach BIS-SST

24

Studierendenstatus

codiert nach BIS-SST

25

Studienanfänger/in

26

Berufstätigkeit

codiert nach BIS-SST

27

VonNachPersKZ

codiert nach BIS-SST

28

Mobilitätsprogramm (internationale Mobilität)

codiert nach BIS-SST, DVUH

29

Gastland (internationale Mobilität)

codiert gemäß § 13 Abs. 4codiert gemäß Paragraph 13, Absatz 4

30

Mobilitätsprogramm des gemeinsamen Studiums

codiert nach BIS-SST

31

Studierendentyp im gemeinsamen Studium

codiert nach BIS-SST

32

Partnerinstitution des gemeinsamen Studiums

codiert nach BIS-SST

  1. 2.Ziffer 2

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