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Die Absolventinnen und Absolventen sind befähigt, ergotherapeutische Kenntnisse und Fertigkeiten mit medizinischen Kenntnissen sowie Kenntnissen aus Bezugsdisziplinen zum eigenverantwortlichen ergotherapeutischen Handeln in der Gesundheitsförderung und Prävention, Therapie, Rehabilitation und Palliativversorgung zu verknüpfen, um diese insbesondere in den Fachbereichen Arbeitsmedizin einschließlich Ergonomie und berufliche Integration, Geriatrie, Innere Medizin einschließlich Rheumatologie, Pädiatrie, Neurologie, Orthopädie und Traumatologie, Handchirurgie, Physikalische Medizin, Psychiatrie und psychotherapeutische Medizin sowie im Bereich Public Health anzuwenden.
Die Durchführung von Maßnahmen in der Ergotherapie bedarf, ausgenommen im Bereich der Gesundheitsförderung und der Primär- und Sekundärprävention, einer (zahn)ärztlichen Anordnung und im Falle des Auftretens von Regelwidrigkeiten im Rahmen der eigenverantwortlichen Durchführung einer (zahn)ärztlichen Rücksprache. In der folgenden Beschreibung der einzelnen zu erwerbenden Kompetenzen wird dieser berufsrechtliche Rahmen vorausgesetzt und ist in der Ausbildungspraxis zu vermitteln und einzuhalten.
Die Absolventinnen und Absolventen sind befähigt, ergotherapeutische Kenntnisse und Fertigkeiten mit medizinischen Kenntnissen sowie Kenntnissen aus Bezugsdisziplinen zum eigenverantwortlichen ergotherapeutischen Handeln in der Gesundheitsförderung und Prävention, Therapie, Rehabilitation und Palliativversorgung zu verknüpfen, um diese insbesondere in den Fachbereichen Arbeitsmedizin einschließlich Ergonomie und berufliche Integration, Geriatrie, Innere Medizin einschließlich Rheumatologie, Pädiatrie, Neurologie, Orthopädie und Traumatologie, Handchirurgie, Physikalische Medizin, Psychiatrie und psychotherapeutische Medizin sowie im Bereich Public Health anzuwenden.
Die Durchführung von Maßnahmen in der Ergotherapie bedarf, ausgenommen im Bereich der Gesundheitsförderung und der Primär- und Sekundärprävention, einer (zahn)ärztlichen Anordnung und im Falle des Auftretens von Regelwidrigkeiten im Rahmen der eigenverantwortlichen Durchführung einer (zahn)ärztlichen Rücksprache. In der folgenden Beschreibung der einzelnen zu erwerbenden Kompetenzen wird dieser berufsrechtliche Rahmen vorausgesetzt und ist in der Ausbildungspraxis zu vermitteln und einzuhalten.