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Die Absolventinnen und Absolventen sind befähigt, physiotherapeutische Kenntnisse und Fertigkeiten mit medizinischen Kenntnissen sowie Kenntnissen aus Bezugsdisziplinen zum eigenverantwortlichen physiotherapeutischen Handeln in der Gesundheitsförderung und Prävention, Therapie, Rehabilitation und Palliativversorgung zu verknüpfen, um diese in allen medizinischen Fachbereichen, insbesondere in den medizinischen Fachbereichen Arbeitsmedizin, Chirurgie, Gynäkologie/Geburtshilfe, Geriatrie, Innere Medizin/Kardiologie/Pulmologie, Intensivmedizin, Pädiatrie, Neurologie, Onkologie, Orthopädie/Traumatologie, Physikalische Medizin, Psychiatrie, Rheumatologie und Urologie/Proktologie anzuwenden.
Die Durchführung von Maßnahmen in der Physiotherapie bedarf, ausgenommen im Bereich der Gesundheitsförderung und der Primär- und Sekundärprävention, einer (zahn)ärztlichen Anordnung und im Falle des Auftretens von Regelwidrigkeiten im Rahmen der eigenverantwortlichen Durchführung einer (zahn)ärztlichen Rücksprache. In der folgenden Beschreibung der einzelnen zu erwerbenden Kompetenzen wird dieser berufsrechtliche Rahmen vorausgesetzt und ist in der Ausbildungspraxis zu vermitteln und einzuhalten.
Die Absolventinnen und Absolventen sind befähigt, physiotherapeutische Kenntnisse und Fertigkeiten mit medizinischen Kenntnissen sowie Kenntnissen aus Bezugsdisziplinen zum eigenverantwortlichen physiotherapeutischen Handeln in der Gesundheitsförderung und Prävention, Therapie, Rehabilitation und Palliativversorgung zu verknüpfen, um diese in allen medizinischen Fachbereichen, insbesondere in den medizinischen Fachbereichen Arbeitsmedizin, Chirurgie, Gynäkologie/Geburtshilfe, Geriatrie, Innere Medizin/Kardiologie/Pulmologie, Intensivmedizin, Pädiatrie, Neurologie, Onkologie, Orthopädie/Traumatologie, Physikalische Medizin, Psychiatrie, Rheumatologie und Urologie/Proktologie anzuwenden.
Die Durchführung von Maßnahmen in der Physiotherapie bedarf, ausgenommen im Bereich der Gesundheitsförderung und der Primär- und Sekundärprävention, einer (zahn)ärztlichen Anordnung und im Falle des Auftretens von Regelwidrigkeiten im Rahmen der eigenverantwortlichen Durchführung einer (zahn)ärztlichen Rücksprache. In der folgenden Beschreibung der einzelnen zu erwerbenden Kompetenzen wird dieser berufsrechtliche Rahmen vorausgesetzt und ist in der Ausbildungspraxis zu vermitteln und einzuhalten.